VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses nach International Financial Reporting Standards (IFRS) zum 31. Dezember 2019 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 289a Abs. 1 und Abs. 2, 315 Abs. 4, 315a Abs. 1 und Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB), sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Ablehnung Begründung: Nachdem zumindest das Konzernergebnis in 2018 noch Hoffnung geweckt hatte, tritt für 2019 wieder Ernüchterung ein, da die Gesellschaft weder im Bereich der Umsatzerlöse noch im Bereich der Profitabilität ihre Ziele erreichen konnte. Der Konzernverlust ist umso ärgerlicher, da aufgrund der bilanziellen Besonderheiten des Geschäftsmodells der für die Aktionäre letztlich maßgebliche Einzelabschluss noch stärker in Mitleidenschaft gezogen wird. Es mag durchaus vorkommen, gerade auch im Maschinenbau, dass ein Auftrag nicht mehr zum Jahresende verwirklicht werden kann. Wenn allerdings ein verschobener Auftrag genügt, um die ursprüngliche Umsatzguidance von 135 auf 79 Mio. zu reduzieren, so ist dies nicht mit der besonderen Situation der Gesellschaft nach der finanziellen Restrukturierung in 2017 zu erklären, als hier vielmehr die landes-, kunden- und branchenspezifische monokausale Abhängigkeit der Gesellschaft zum Vorschein tritt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Ablehnung Begründung: Der Aufsichtsrat zahlt trotz der erneuten Verschlechterung des Konzern- und Einzelabschlusses weiterhin eine variable Vergütung aus, ohne dass ersichtlich ist, wofür diese überhaupt gewährt wird. Auch darüber hinaus passen die Risikotragfähigkeit und das Geschäftsmodell der Gesellschaft nicht überein. TOP 4 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Gegen die vorgeschlagene Kandidatin liegen im Hinblick auf ihre fachliche Qualifikation und ihre zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor. TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen vom 9. Juni 2015 und des Bedingten Kapitals 2015/I, über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und über die Änderung von § 5 Ziffer 5.3 der Satzung Ablehnung Begründung: Auch wenn diese Finanzierungsform grundsätzlich geeignet wäre, um die bestehenden Verbindlichkeiten – eine Unternehmensanleihe sowie ein Darlehen – zu refinanzieren, so ist das Volumen von 50% gerade auf dem aktuell niedrigen Kursniveau nicht darstellbar. Auch ist fraglich, ob wirklich eine Reduktion des Zinssatzes erreicht werden könnte. TOP 6 Beschlussfassung über Neufassung der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung in Bezug auf das Genehmigte Kapital 2018/I Ablehnung Begründung: Die SdK trägt Kapitalvorratsbeschlüsse nur bis zu einem Volumen von 25% des Grundkapitals mit. Daher erfolgt die Ablehnung. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Ziffer 13.2 der Satzung (Hauptversammlung) Zustimmung Begründung: Es handelt sich um eine Anpassung der Satzung an gesetzliche Änderungen im Rahmen des ARUG II. TOP 8 Beschlussfassung über die Einfügung von § 13 Ziffer 13.5 der Satzung (Hauptversammlung) Zustimmung Begründung: Es handelt sich um eine Erweiterung der Satzung um den § 118 AktG. Die SdK macht allerdings deutlich, dass die Zustimmung nur unter der Erwartung erfolgt, dass eine etwaige Online-HV nur als Ultima Ratio gegenüber der Präsenzveranstaltung einberufen wird und darüber hinaus den Aktionären die gleichen Rechte wie im Falle einer Präsenzveranstaltung eingeräumt werden. TOP 9 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen Zustimmung Begründung: Mit etwa fünf Prozent des AP-Honorars liegen die Nebenleistungen des AP im akzeptablen Rahmen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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