Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.08.2020



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat auf Grund der vorgestellten Jahreszahlen keine Bedenken, der Feststellung des Jahresabschlusses zuzustimmen.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen, merkt aber erneut an, dass die Ausschüttungsquote mit rund 29 % immer noch unterhalb der Forderung der Schutzgemeinschaft liegt. Die SdK fordert für Unternehmen in einem normalen Geschäftsumfeld eine Ausschüttungsquote von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses und vertritt die Auffassung, dass damit auch weiteres Wachstum hinreichend finanzierbar ist. Die SdK erkennt aber sehr wohl, dass Wachstum auch Geld kostet und die Gesellschaft seit vielen Jahren stets erfolgreich und auch erheblich gewachsen ist. Daher hat die SdK die Thematik der Dividendenausschüttungsquote in der Vergangenheit auch sehr ausgewogen gehandhabt. Umso erfreulicher nehmen wir heuer zur Kenntnis, dass die Ausschüttungsquote von 18 % im Vorjahr auf nunmehr 29 % steigt. Dieser Entwicklung wie auch der erneuten Erhöhung der Dividende auf 1,20 € folgen wir mit einer Zustimmung.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die persönlich haftende Gesellschafterin hat ihre Aufgaben der Unternehmensführung sowohl hinsichtlich der erreichten Unternehmenskennzahlen wie auch der weiteren Ausrichtung des Unternehmens erfolgreich umgesetzt. Die Umsatzsteigerung und insbesondere die deutliche Erhöhung des operativen Cash Flows sind hinreichende Gründe für eine Entlastung.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer bisherigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie der Überwachung und Kontrolle stets wahrgenommen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main als Abschlussprüfer bestehen aus Sicht der SdK keinerlei Bedenken.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begleitet die Beschussfassung zur Vorstandsvergütung in TOP 6 mit einer Zustimmung.

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und die Änderung von § 13 sowie § 13e Abs. 3 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begleitet die Beschussfassung zur Aufsichtsratsvergütung in TOP 7 mit einer Zustimmung. Insbesondere begrüßt die SdK den Wegfall der variablen Vergütung, da ein Aussichtsrat nach unserer langjährigen Forderung vollständig unabhängig sein soll, insbesondere von kurzfristigen Erfolgszielen.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden genehmigten Kapitalien, über die Schaffung neuer genehmigter Kapitalien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Anpassung von § 4 Abs. 3 und Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK erhebt keine Einwendungen gegen die vorgeschlagene Kapitalerhöhung. Begrüßt wird explizit die Begrenzung auf 10 % im Fall der Erhöhung durch Bar- und Sacheinlagen.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft (Anpassung an das Aktiengesetz in der Fassung des ARUG II)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken bei der vorgeschlagenen Satzungsänderung zum Nachweis des Anteilsbesitzes.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.