TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NORDWEST Handel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG und für den NORDWEST Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB in Verbindung mit Art. 83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt mit ca. 35 % zwar knapp unterhalb der erwarteten Bandbreite. Unter Berücksichtigung einer Dividendenkontinuität und der aktuell unsicheren wirtschaftlichen Entwicklung scheint der Vorschlag aber sachgerecht. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat im Berichtsjahr sämtliche Ziele erreicht oder übertroffen. Insgesamt konnte die Gesellschaft ein Rekordergebnis ausweisen. Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen, sind nicht ersichtlich. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: der Aufsichtsrat es seinen Pflichten nachgekommen und berichtet ausführlich und transparent über seine Tätigkeit. Gegen eine Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich. TOP 5 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Zustimmung Begründung: Der Kandidat erscheint fachlich geeignet und hinreichend verfügbar. Die offengelegten Nähebeziehung zum Hauptaktionär und seine Stellung als Geschäftsführer einer Lieferantin stehen seiner Wahl nicht entgegen. TOP 6 Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die Honorare für sonstige Leistungen des Abschlussprüfers sind gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert, aber weiterhin als geschäftspolitisch bedingt nachvollziehbar. Insoweit erscheint der vorgeschlagene Abschlussprüfer hinreichend unabhängig. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 15 (Teilnahmerecht an der Hauptversammlung) Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung ist formeller Natur, zur Umsetzung des ARUG II bedingt und sachgerecht. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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