Vorbemerkung Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Im vergangenen Jahr wurden lediglich 0,12 Euro je Aktie ausgeschüttet. Für das abgelaufene Geschäftsjahr schlägt die Gesellschaft vor 0,40 Euro je Aktie auszuschütten. Dies entspricht etwa eine Ausschüttungsquote von 16 %. Dies ist zwar weniger als von der Sdk gefordert, jedoch im Anbetracht der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Sitution ist es ein Schritt in die richtige Richtung. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: In der aktuellen Zusammensetzung des Vorstandes ist die INIT SE auch in den kommenden Jahren gut aufgestellt. Somit steht einer Entlastung des Vorstandes nichts im Wege. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Aufsichtsrat tagte in Berichtsjahr 2019 insgesamt 6 mal. Die Mitglieder des Aufsichtsrates waren an allen Sitzungen vollständig anwesend. Somit kann die Funktion als Kontroll- und Beratungsorgan angenommen werden. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen eine Wiederwahl von E&Y bestehen keine Bedenken. Qualifikation und Unabhängigkeit der Prüfungsleistung sind gewährleistet. TOP 6 Änderung der Satzung in § 15 (Einberufung der Hauptversammlung) Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Entwicklung der letzten Wochen und Monate machen es erforderlich, dass Gesellschaften ihre Satzungen zu ergänzen um in Zukunft agieren und reagieren zu können. TOP 7 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und Veräußerung unter Bezugsrechtsausschluss Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Ein Ausschluss des Bezugsrechts stellt eine Benachteilgung der Aktionäre dar. Das Bezugsrechts stellt für die Aktionäre eine der drei potentiellen Einkunftsarten dar und dient darüber hinaus dem Schutz des Anteils eines Aktionärs Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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