Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.07.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird zwar dem Gewinnverwendungsvorschlag zustimmen. Positiv ist zu werten, dass die AG a. G. der COVID-19 Gesetze bereits eine anteilige Ausschüttung vorgenommen hat. Allerdings fällt der Vorschlag für die Aktionäre der AG insgesamt unbefriedigend aus. Während Aktionärsschützer in Deutschland in aller Regel eine Ausschüttungsquote von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses für angemessen erhalten und in der Quote auch einen hinreichenden Spielraum für weitere Investitionen sehen, enthält der EnBW-Vorschlag lediglich 25,8 %. Damit entfernt sich die EnBW nicht nur von weiten Teilen deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften, sondern reduziert die Ausschüttungsquote auf mehr als die Hälfte des Vorjahres.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat seine Ziele 2019 der Neuausrichtung der AG auf Grundlage der EBITDA-Kennzahl erfreulicherweise bereits ein Jahr zuvor erreicht. Allerdings ist aus Aktionärssicht noch weiterer Spielraum bei der Vergütung durch eine angemessene Dividende für das eingesetzte Kapital.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer bisherigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK hat a. G. der aktuellen medial berichteten Vorfälle in Sachen der Insolvenz eines DAX Unternehmens große Zweifel an der Geeignetheit von Ernst & Young als Abschlussprüfer der Gesellschaft und wird daher bis auf Weiteres keine Zustimmung erteilen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag enthält Regelungen, die dem Aufwand gerecht zu werden scheinen. Eine gute Entlohnung für gute Arbeit sollte auch mittelfristig zu weiter steigenden Ergebnissen und damit auch für die Aktionäre werden.

 

 

TOP 7 Änderung der Satzung in § 16 Abs. 2 (Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts)

 

Zustimmung
 
Begründung: Die SdK hat keine Bedenken zur Satzungsanpassung a. G. der gesetzlich geänderten Vorgaben hinsichtlich des Nachweises des Aktienbesitzes.

 

 

TOP 8 Weitere Änderungen und Ergänzungen der Satzung in § 16 Abs. 7 (Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts) und § 20 (Gewinnbeteiligung)

 

Ablehnung

 

Begründung: Grundsätzlich ist gegen eine zeitgemäße Gestaltung der Hauptversammlung nichts einzuwenden. Allerdings zeigen sich gerade in der diesjährigen Sondersituation durch COVID-19 erhebliche Nachteile bei einer Online Hauptversammlung. Nicht nur jedweder Austausch der Aktionäre untereinander vor, während und nach der Hauptversammlung entfällt vollständig. Auch die Redebeiträge zu Themen wie Konzernabschluss, Ökonomie, Ökologie, Technik (Kernkraft, Kohle, Fotovoltaik, Windenergie, Wasserstoff, e-Mobilität u. v. a. m.) sind wesentliche Grundlagen in einer so komplexen Umgebung, wie dies bei der EnBW der Fall ist. Gerade bei der EnBW hat dies in der Vergangenheit zu einer Auseinandersetzung zwischen den Aktionären mit den Gremien und auch immer wieder zu Änderungen geführt, was durch ein steriles Einreichen von Fragen nicht im Ansatz zu ersetzen ist. Daher wird die SdK an der gesetzlich vorgeschriebenen physischen Präsenz festhalten und auch keinen Experimenten zustimmen. Bezüglich einer Abschlagszahlung der Dividende sei hier auf die Begründung zu TOP 2 verwiesen. Eine Abschlagszahlung könnte dem Aktionär suggerieren, dass er bei zwei Dividendenzahlungen auch insgesamt mehr bekommt. Wie im TOP 2 ausgeführt, ist jedoch die Summe der Dividendenzahlungen für 2019 lediglich eine mehr als halbierte Ausschüttungsquote des Vorjahres.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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