TOP 1 Aufhebung des Beschlusses vom 21. August 2019 zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und Neuwahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Es ist eine Erneuerung des Prüfungsmandats nach EU-Abschlussprüferverordnung für das Jahr 2019 erforderlich. Dem Vorschlag des Aufsichtsrates, auf Empfehlung des Prüfungsausschusses, die Rödl & Partner GmbH hierfür zu mandatieren, kann aus fachlicher und formaler Sicht zugestimmt werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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