TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Biotest AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts für die Biotest AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Wie auch im letzten Jahr befürwortet die SdK den Ausfall der Dividende grundsätzlich, so dass dann, nach 2-jährigem Ausfall, das Stimmrecht für die Vorzugsaktionäre aufleben würde. Der Wert des Stimmrechts wäre sicher höher anzusetzen, als die vorgeschlagene Minimal Dividende von € 0,04 je Vorzugsaktie. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: 2019 verlief im Großen und Ganzen im Rahmen der Erwartungen. Biotest setzt komplett auf den Erfolg der neuen Produktionsanlagen (Biotest Next Level / BNL) und der dazu notwendigen neuen Produkte. Damit geht Biotest zwar hohe Risiken ein, diese sollten aber jedem Investor inzwischen klar sein. Die Finanzierung von BNL ist aktuell gesichert, wobei die Rückzahlung der Kredite bei einem Fehlschlag nicht gesichert ist. In diesem Rahmen hat der Vorstand das Unternehmen solide positioniert. Darüber hinaus nutzt der Vorstand die sich aktuell aus der Coronakrise ergebenden Chancen schnellstmöglich. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Als forschendes Pharmaunternehmen muss Biotest gewisse Risiken eingehen. In diesem Rahmen ist das Unternehmen gut positioniert, wobei das Überleben von dem Erfolg der neuen Produkte und BNL abhängt. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. Der Vertreter des Großaktionärs scheint die freien Aktionäre nicht einseitig (außer bei der VZ Dividende) zu benachteiligen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die gesamte Höhe des reinen Prüfhonorars für 2020 von € 0,6 Mio. ist in Anbetracht der Größe des Unternehmens akzeptabel. Sonstige Leistungen spielen mit € 0,1 Mio. keine größere Rolle. Der Prüfer hat vor 8 Jahren gewechselt, so dass insgesamt die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet zu sein scheint. TOP 6 Neuwahlen zum Aufsichtsrat Frau Simone Fischer, Partnerin bei Bouffier, Kaiser & Partner, Geschäftsführerin der Bouffier Kaiser GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wiesbaden Zustimmung Begründung: Als Wirtschaftsprüferin scheint die fachliche Kompetenz von Frau Fischer gegeben. Zu begrüßen ist, dass Frau Fischer nicht in Abhängigkeit zum Großaktionär zu stehen scheint. Herr Xiaoying (David) Gao, Manager, Naples/USA Zustimmung Begründung: Als Vorstand der Tiancheng Pharmaceutical Holding scheint die fachliche Kompetenz von Herrn Xiaoying gegeben zu sein. Dass der Großaktionär einen zweiten Vertreter in den Aufsichtsrat sendet ist nachzuvollziehen, zumal der Großaktionär auch fast die ganzen Kredite gewährt hat. TOP 7 Neufassung von § 19 (2) der Satzung Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagene Änderung der Satzung stellt eine Anpassung an ARUG II dar und ist damit nicht zu beanstanden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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