VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SIMONA AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts für die SIMONA AG und des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der SIMONA AG zusammengefasst ist, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289a, § 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Mit einer EK-Quote von ca. 50%, unbeanspruchten Kreditlinien von € 19 Mio., Finanzschulden von € 12 Mio. und Zahlungsmitteln von € 68 Mio. ist Simona sehr solide finanziert. Selbst die ursprünglich geplante Dividende von € 14 wäre möglich gewesen. Die nun vorgeschlagene Ausschüttung von € 10 oder insgesamt € 6 Mio. stellt einen vernünftigen Kompromiss aus Vorsorge in schwierigen Zeiten und Dividendeninteressen der Aktionäre dar. Sollte sich die allgemeine Situation deutlich verbessern kann ja in den Folgejahren die ausgefallene € 4 Dividende nachgeholt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Sowohl der alte, als auch der neue Vorstand scheinen vernünftig gearbeitet zu haben. Simona ist generell, nach Auffassung des SdK Sprechers, in einer schwierigen Situation - eventuell zu klein für einen Massenproduzenten, aber zu groß für ein reines Spezialunternehmen. Die eingeleiteten strategischen Maßnahmen, wie z.B. Internationalisierung in die USA und nach Asien, aber auch die Optimierung der Produktionsprozesse gehen in die richtige Richtung, wenn auch hier noch einiges in den kommenden Jahren zu tun ist. Die Zukäufe in USA, speziell Boltaron, waren erfolgreich und sinnvoll, wobei im laufenden Jahr die Flugzeugindustrie und damit Boltaron vermutlich massiv unter Druck sein werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die Strategischen Hausaufgaben wurden und werden angegangen. Das Unternehmen ist generell solide und vorsichtig finanziert. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. Allgemeine Anmerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder, wenn möglich, zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Das Prüfhonorar von € 469 Tsd. ist der Größe des Unternehmens noch angemessen. Nicht-Prüfungsleistungen betragen knapp 5% des Honorars. Der Prüfer prüft seit 6 Jahren, so dass die Unabhängigkeit der Prüfung nicht gefährdet zu sein scheint. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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