Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.07.2020



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des für die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH &Co. KGaA und den Konzern zusammengefassten Lageberichts des Geschäftsjahres 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK erhebt keine Einwendungen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag zwar zustimmen, merkt aber erneut an, dass die tatsächliche Ausschüttung lediglich bei 31,5 % des Konzernjahresüberschusses liegt. Unter Berücksichtigung der SdK-Abstimmungsrichtlinien, die hier bei normaler Geschäftstätigkeit bei 40-60 % liegt, bewegt sich die KGaA unterhalb der unteren Bandbreite. Eine Reduktion der Ausschüttungsquote von 39,5 auf 31,5 % bei einem Anstieg des Konzernjahresüberschusses um mehr als 3 Mio. € ist für Aktionäre nicht nachvollziehbar.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die persönlich haftende Gesellschafterin hat im Geschäftsjahr 2019 bei annähernd gleichem Umsatz, leicht gestiegener Betriebsleistung und deutlich sichtbarem Kostenbewusstsein den Konzernjahresüberschuss um 36,7 % gesteigert. Die SdK erkennt diese Leistung an, nicht jedoch die Ausschüttung an die Aktionäre.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer bisherigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung der persönlich haftenden Gesellschafterin stets wahrgenommen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK hat a. G. der aktuellen medial berichteten Vorfälle in Sachen der Insolvenz eines DAX Unternehmens große Zweifel an der Geeignetheit von Ernst & Young als Abschlussprüfer der Gesellschaft und wird daher bis auf Weiteres keine Zustimmung als Abschlussprüfer erteilen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie über entsprechende Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Kapitalmaßnahme ist eine Kapitalerhöhung ohne konkreten Anlass über einen fünfjährigen Zeitraum. Die von der Gesellschaft genannten Gründe der bisherigen Ermächtigung sind keine hinreichende Begründung. Die SdK begleitet normale Kapitalerhöhungen maximal bis zu 25 % des Grundkapitals. Die vorgeschlagene Erhöhung bewegt sich bei 50 % des Grundkapitals bezogen auf 2018. Bei dem ausgewiesenen Eigenkapitalwert zum 31.12.19 wird sogar die 50 % Linie überschritten. Bei einer Erhöhung durch Bareinlagen fordert die Gesellschaft einen unbegrenzten Ausschluss der Aktionäre. Die SdK begleitet einen Ausschuss der Aktionäre bei Bareinlagen lt. Abstimmungsrichtlinien der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger nur bis 10 % des Grundkapitals. Da die Reißleine im vorliegenden Fall mehrfachst verletzt ist, kann dem TOP nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs.1Nr. 8 AktG unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK stimmt gegen den Vorschlag des Aktienrückkaufs durch die Gesellschaft. Aktionäre sind mündige Bürger, die selbst entscheiden können, wie sie Ihr Kapital anlegen. Auf die Ausführungen zu TOP 2 der Bilanzgewinnausschüttung wird verwiesen. Auch scheint die diesjährige Tagesordnung in sich insgesamt nicht schlüssig, weil - erstens eine mehr als zurückhaltende Gewinnausschüttung vorgeschlagen wird - zweitens zur Erhöhung des finanziellen Spielraums eine Kapitalerhöhung vorgeschlagen wird und - drittens eine damit verbundene Verwendung zum Rückkauf eigener Aktien angestrebt wird. Den Aktionären wird die Frage zu beantworten sein, ob die Punkte 1 und 2 eher in einer Vorbeugung einer engen finanziellen Situation begründet sind oder wie unter 3 genannt eine gewisse Armut an zu finanzierenden Wachstumsideen im Vordergrund der Gesellschaft stehen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.