TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Obwohl die wirtschaftliche Lage bereits vor der Coronaviruskrise wegen des Wormlandverkaufs angespannt war und sie sich nun noch einmal verschlechtert hat, soll der Vorstand dennoch entlastet werden, da es nicht ersichtlich ist, dass das Management hier grob fahrlässig gehandelt hat, was eine Nichtentlastung rechtfertigen würde. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt sieben Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Daher kann der Aufsichtsrat entlastet werden. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2020 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen Ablehnung Begründung: Die BTU Treuhand GmbH prüft seit mehr als 10 Jahren die Gesellschaft. Die SdK fordert nach spätestens zehn Jahren einen Wechsel des Abschlussprüfers, da die Gefahr der Befangenheit seitens des Prüfers gesehen wird. Daher kann dem TOP hier nicht zugestimmt werden. TOP 5 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Zustimmung Begründung: Herr Dr. Josef Schmid ist durch seine berufliche Vergangenheit geeignet, den Aufsichtsrat zu verstärken. Da er keine weiteren vergleichbaren Ämter innehat, scheint er das Mandat gewissenhaft wahrnehmen zu können. TOP 6 Änderung der Satzung in § 15 Abs. 1 (Teilnahmerecht und Stimmrecht der Aktionäre) Zustimmung Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden, da es sinnvoll ist, die Satzung gemäß ARUG II anzupassen. TOP 7 Änderung der Satzung durch Ergänzung des § 15 (Teilnahmerecht und Stimmrecht der Aktionäre) um einen Absatz 4 Ablehnung Begründung: Es scheint sinnvoll, die Satzung zu ergänzen und es zu ermöglichen, dass zu der physischen Hauptversammlung Aktionäre auch virtuell zugeschaltet werden können. Dennoch ermöglicht die Satzungsänderung der Gesellschaft, dass zukünftig reine virtuelle Hauptversammlungen abgehalten werden könnten. Nachdem die Aktionärsrechte zum aktuellen Zeitpunkt beim Abhalten einer virtuellen Hauptversammlung nicht in dem Maße dargestellt werden können, wie bei einer Präsenzhauptversammlung, wird dem TOP die Zustimmung verweigert. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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