VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts für die STRATEC SE und des Konzerns zum 31. Dezember 2019, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft schüttet 0,84 € aus. Das Konzernergebnis betrug je Aktie 1,20 €. Damit liegt die Ausschüttung innerhalb des von der SdK als angemessene Beteiligung der Aktionäre am Unternehmenserfolg betrachteten Spanne von 40 % bis 60 % des Konzernjahresergebnisses. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Der Umsatz konnte um 18 % gesteigert werden. Das Ergebnis je Aktie um 44 %. Die Eigenkapitalquote beträgt 53 %. Das Geschäftsjahr war sehr erfolgreich. Neue und bedeutende Produkte konnten in den Markt eingeführt werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat in sechs ordentlichen Sitzungen, bei denen alle Aufsichtsratsmitglieder anwesend waren, den Vorstand gut beraten und überwacht. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers Zustimmung Begründung: Die Ebner & Stolz GmbH & Co.KG prüft die Gesellschaft seit dem Jahr 2015. Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen betrug 194.00,00 €, das Honorar für sonstige Leistungen 10.000,00 €. Damit besteht im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsgesellschaft kein Vorbehalt. TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020/I sowie Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Grundsätzlich handelt es sich um einen Vorratsbeschluss. Dieser setzt ausreichendes Vertrauen der Aktionäre in den Vorstand und den Aufsichtsrat voraus. Die Gesellschaft hat bewiesen, dass sie mit den ihr anvertrauten Mitteln im Interesse der Aktionäre umgehen kann. Die Satzungsänderung soll dem Unternehmen die Möglichkeit schaffen, höchstens bis 20 % des Grundkapitals das Grundkapital einmalig oder mehrmals gegen Ausgabe neuer Aktien durch Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigungen zum Bezugsrechtausschluss sind insgesamt auf einen Betrag von 10 % am Grundkapital beschränkt. Auf diese Grenze werden die Aktien, welche zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- bzw. Optionsrechten ausgegeben werden, angerechnet (siehe TOP7). TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals VII/2015 sowie Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals IX/2020 sowie Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Es kann zugestimmt werden, da die Aufnahme von Fremdmitteln geeignet ist, das Wachstum des Unternehmens zu fördern und die langfristigen Erfolgsaussichten zu verbessern. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf Teilschuldverschreibung kann nur ausgeschlossen werden, sofern sie gegen Barzahlungen begeben werden. Eine Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen gegen Sacheinlagen unter Bezugsrechtsausschluss würde die SdK generell ablehnen. Inwieweit die Gesellschaft bei der aktuellen Zinssituation geringere Zinskosten durch die Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsanleihen hat, ist fraglich. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals V/2009 Zustimmung Begründung: Es macht Sinn, das bedingte Kapital V/2009 aufzuheben, da die ausgegebenen Aktienoptionsrechte nicht mehr ausgeübt werden können und deshalb das bedingte Kapital funktionslos geworden ist. TOP 9 Weitere Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Aufgrund der Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtline macht dieser Tagesordnungspunkt Sinn. TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien Ablehnung Begründung: Die SdK zieht grundsätzlich die Ausschüttung einer Bonusdividende dem Rückkauf von eigenen Aktien vor. Grundsätzlich wird eine Beschlussfassung zum Rückkauf eigener Aktien auch dann abgelehnt, wenn eine Ermächtigung zu einer Kapitalerhöhung vorgeschlagen wird. Wichtiges Kriterium für die Beurteilung dieses Tagesordnungspunktes ist auch der Verwendungszweck der zurückzukaufenden Aktien. Dabei wird der Einzug der zurückgekauften Aktien von der SdK als der beste Verwendungszweck angesehen. Den Einsatz derivater Instrumente zum Rückkauf eigener Aktien lehnt die SdK generell ab. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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