TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2019 sowie der Lageberichte für die Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019, jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315 a Abs.1 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018/2019 Zustimmung Begründung: Zwar beträgt die Ausschüttungsquote 36%, jedoch wäre angesichts der Lage der Gesellschaft und der Massen von Geld, das im Cash-Pool des Zeiss-Konzerns nutzlos herumliegt, eigentlich eine höhere Ausschüttung zu fordern. Angesichts der Unwägbarkeiten der Corona-Krise lässt aber immerhin das Management den Ausschüttungsvorschlag unverändert. so dass ihm vor diesem Hintergrund ausnahmsweise zugestimmt werden kann. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr2018/19 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat einmal mehr das Unternehmen erfolgreich durch ein gutes Geschäftsjahr geführt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr2018/19 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat, soweit ersichtlich, den Vorstand ausreichend überwacht und davon berichtet. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr2019/20 Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage der Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/20 zu wählen. Ablehnung Begründung: Nach Aufdeckung der völlig unzureichenden Prüfungsweise durch Ernst & Young bei der Wirecard AG kommt eine Bestellung als Abschlussprüfer bei einem MDAX- Unternehmen nicht mehr in Frage. Vielleicht waren die Prüfer jung, aber jedenfalls nicht mehr ernst zu nehmen. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Zustimmung Begründung: Die Kandidatin erscheint geeignet. TOP 7 Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Die Kandidaten erscheinen geeignet und hinreichend unabhängig. TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung Zustimmung Begründung: Im beantragten Umfang kann einem Aktienrückkauf zugestimmt werden. TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts Ablehnung Begründung: Der Einsatz von Derivaten zum Erwerb eigener Aktien ist abzulehnen. Die Gesellschaft soll nicht mit ihren eigenen Aktien spekulieren. Weiterhin ist es unangemessen, so etwas in der virtuellen HV zusätzlich zur für Marz 2020 geplanten Präsenz-HV auf die Tagesordnung zu nehmen. TOP 10 Beschlussfassung über die Neufassung von § 22 der Satzung (Teilnahmerecht) Zustimmung Begründung: Den Anpassungen der Satzung an das ARUG II kann zugestimmt werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|