Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt SE, des Berichts über die Lage des Konzerns und der Sixt SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Sixt SE ist überdurchschnittlich von der Corona-Pandemie getroffen worden. Durch die gesetzlich verordneten Mobilitätsbeschränkungen ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft einen hohen Verlust im ersten Halbjahr 2020 erwirtschaften wird. Ferner musste ein KfW-Kredit in Anspruch genommen werden, der Ausschüttungen an die Aktionäre untersagt. Aber auch ohne diese Beschränkung wäre es aus unternehmerischer Sicht angemessen, für 2019 auf eine Ausschüttung zu verzichten, um so das Unternehmen zu stabilisieren und gestärkt aus der Krise herauszugehen und den Vorsprung gegenüber der Konkurrenz weiter auszubauen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Das Geschäftsjahr war geprägt von operativen Rekordergebnissen. Der Umsatz konnte auf 3,3 Mrd. Euro und das operative Ergebnis auf 380 Mio. Euro gesteigert werden. Das Ergebnis je Aktie sank, bedingt durch den einmaligen Ergebnisbeitrag der Veräußerung der DriveNow Anteile in 2018, von 9,07 Euro (Vz. 9,09 Euro) auf 4,97 Euro (5,02 Euro). Die Gesellschaft ist weiterhin in ihrem Kerngeschäft stark wachsend und erweist sich stets als sehr innovativ was die Gestaltung neuer Angebote und die Digitalisierung (SixtShare) angeht. Es gibt keinen erkennbaren Grund, die Entlastung zu verweigern. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: In insgesamt vier Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung durch den Vorstand überwacht. Es gibt keinerlei Erkenntnisse, die gegen die Entlastung des Aufsichtsrates sprechen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2020 und im Geschäftsjahr 2021 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die Deloitte GmbH prüft bereits seit mehr als zehn Jahren die Gesellschaft. Aus Sicht der SdK sollte mindestens alle zehn Jahre die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewechselt werden, um die Unabhängigkeit des Prüfers und des prüfenden Unternehmens sicherzustellen. Daher kann diesem Vorschlag nicht zugestimmt werden. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Keine Abstimmung erforderlich (a) Herrn Ralf Teckentrup, Vorsitzender der Geschäftsführung Condor Flugdienst GmbH, Kelsterbach, wohnhaft in Kronberg; und Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Herr Teckentrup ist aufgrund seiner Branchenerfahrung bestens geeignet, als Mitglied des Aufsichtsrat der Gesellschaft tätig zu werden. (b) Herrn Dr. Daniel Terberger, Vorsitzender des Vorstands der KATAG AG, Bielefeld, wohnhaft in Bielefeld. Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Herr Dr. Terberger hat bereits zahlreiche vergleichbare Mandate inne. Daher kann dessen Wahl nicht zugestimmt werden. Es ist auch nicht ersichtlich, wieso eine Position mit Herrn Dr. Terberger besetzt werden soll. Hier wären durchaus andere Kompetenzprofile (IT) zu bevorzugen. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigungen gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien und die Erteilung einer neuen Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: In der aktuellen Situation erscheint ein Aktienrückkauf für die kommenden Monate nicht angebracht. Zunächst sollte das operative Geschäft stabilisiert, das KfW-Darlehen refinanziert und die Dividendenzahlung wieder aufgenommen werden. Daher erscheint ein Rückkaufbeschluss nicht nötig zu sein. TOP 8 Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugs- bzw. Andienungsrechts der Aktionäre Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die SdK lehnt generell den Einsatz von Derivaten beim Aktienrückkauf ab. Da der Beschluss zum Rückkauf auch abgelehnt wird, muss folglich auch dieser TO abgelehnt werden. TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital); zugleich gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: DDer Sixt SE sollten alle Möglichkeiten eingeräumt werden, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit zurückzuerlangen und den Wachstumspfad beibehalten zu können. Im Zweifel sollte hierfür auch eine Kapitalerhöhung möglich sein. Die Mitglieder der Sixt-Familie im Vorstand werden alleine aufgrund ihrer eigenen Kapitalbeteiligung alles daransetzen, das Instrument mit großer Sorgfalt einzusetzen. Daher ist keine Missbrauchsgefahr erkennbar. TOP 10 Gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktionäre zum Beschluss der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 9 betreffend die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Siehe TOP 9. TOP 11 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und des zugehörigen bedingten Kapitals sowie die Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und entsprechende Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital); zugleich gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Auch die Ausgabe von hybriden Finanzinstrumenten stellt eine Möglichkeit dar, um die Refinanzierung der Gesellschaft zu ermöglichen. Daher sollte auch dem Beschluss in der aktuellen Situation zugestimmt werden. TOP 12 Gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktionäre zum Beschluss der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 11 betreffend die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und des zugehörigen bedingten Kapitals sowie die Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und entsprechende Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital) Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Siehe TOP 11. TOP 13 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen und Informationen) Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Hier folgt man nur den gesetzlichen Änderungen. Daher ist der Beschluss sinnvoll und angemessen. TOP 14 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 18 (Teilnahme an der Hauptversammlung) Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Siehe TOP 13. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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