Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02.07.2020



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Vorbemerkung
Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Wie im Vorjahr sollen wieder 28 Cent (53% des Konzernergebnisses) ausgeschüttet werden. Damit werden die Aktionäre fair am Erfolg der Unternehmung beteiligt. Auch in der aktuellen Krise erscheint diese Zahlung verantwortbar.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen in der schwierigen Branche erfolgreich geführt und weiterentwickelt. Kritisiert wird allerdings, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung nur auf das absolute Mindestmaß an Aktionärsbeteiligung beschränkt.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Wie der Bericht des Aufsichtsrats zeigt hat er im vergangen Jahr den Vorstand umfangreich kontrolliert und beraten. Kritisiert wird allerdings, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung nur auf das absolute Mindestmaß an Aktionärsbeteiligung beschränkt.

 

TOP 5 Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020, des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederwahl von Warth & Klein Grant Thornton zum Abschlussprüfer.

 

TOP 6 Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Frau Bottenbruch ist qualifiziert und hat nicht zu viele anderweitige Mandate.

 

TOP 7 Beschlussfassung über eine Änderung von § 17 der Satzung

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Anpassung der Satzung erfolgt aufgrund des ARUG II und ist angemessen.

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung von § 10 Abs. (1) und § 11 Abs. (2) der Satzung

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Modernisierung der Satzung in diesem Punkt ist angemessen.

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Es ist derzeit nicht absehbar, dass Berentzen zuviel Eigenkapital hat und deshalb Aktien zurückkaufen sollte. Für diesen Fall ist im Übrigen eine Sonderdividende aus Sicht des Aktionärs der richtige Weg. Diese vorgeschlagene pauschale Ermächtigung lehnt der SdK e.V. ab.

 

Hinweis:
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.