Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das am 31. Dezember 2019 abgelaufene Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 Ablehnung Begründung: Die Dividende ist zu niedrig. Den Ausschüttungsquote sollte zwischen 40-60% liegen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Ablehnung Begründung: Die Transparenz der AG ist unakzeptabel. Außerdem werden nicht die Interessen aller Aktionäre vertreten. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Ablehnung Begründung: Die Transparenz der AG ist unakzeptabel. Außerdem werden nicht die Interessen aller Aktionäre vertreten. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Top 5 wird zugestimmt. Jedoch prüft der Prüfer seit 9 Jahren und sollte gewechselt werden. TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Die Person scheint geeignet für diesen Posten. Der Lebenslauf liegt vor. TOP 7 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Schuler Aktiengesellschaft auf die Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH mit Sitz in Berlin (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze-Out) Ablehnung Begründung: Abfindung ist deutlich zu niedrig. Außerdem ist ein solcher Vorgang prinzipiell abzulehnen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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