Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.06.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die VARTA AKTIENGESELLSCHAFT und den VARTA-Konzern, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Entgegen der Ankündigung des Vorstands auf der letztjährigen Hauptversammlung am 21.05.2019, dass ab dem Geschäftsjahr 2019 eine jährliche Dividende von rd. 1/3 des Gewinns zur Auszahlung kommen soll, soll auch in diesem Jahr der Bilanzgewinn vollständig auf neue Rechnung vorgetragen werden. Durch diese Thesaurierung will der Vorstand die Innenfinanzierung des Unternehmens für den massiven Ausbau der Produktionskapazitäten stärken. In Anbetracht der sehr hohen Investitionen in den Ausbau der Produktionskapazitäten zur Fortsetzung des dynamischen Wachstums kann der Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand akzeptiert werden, auch in diesem Jahr keine Dividende auszuschütten.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Das Unternehmen wächst dynamisch. Die Jahresabschlusszahlen 2019 sind hervorragend. Der Konzernumsatz 2019 wuchs im Vergleich zum Vorjahr um 33,5%; EBITDA und Konzernergebnis verdoppelten sich nahezu. Die Geschäftspolitik des Vorstands ist sehr erfolgreich.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichten gewissenhaft und umfassen nachgekommen ist.

 

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Auch im Geschäftsjahr 2019 hat die Abschlussprüfungsgesellschaft KPMG wieder neben dem Honorar für Abschlussprüfungsleistungen von € 469.000 noch in erheblichem Umfang Honorare für Steuerberatungsleistungen von € 235.000 erhalten. Die SdK fordert zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung. Da diese Trennung hier nicht der Fall ist, ist die Wiederwahl der KPMG abzulehnen.

 

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und eine Änderung der Satzung in § 15

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die jährliche Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll von € 30.000 p.a. auf € 40.000 (AR-Vorsitzender von € 50.000 auf € 100.000) angehoben werden. In Anbetracht der dynamischen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft wird ein überdurchschnittlicher Einsatz des Aufsichtsrats gefordert, der mit einer angemessenen Vergütung verbunden sein sollte. Die Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung kann akzeptiert werden.

 

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung in § 3, § 16 und § 17 in Anpassung an Gesetzesänderungen, insbesondere durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Den aufgrund der Umsetzung von ARUG II erforderlichen Satzungsänderungen kann zugestimmt werden.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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