Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des mit dem Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts zum Geschäftsjahr 2019 einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die SdK begleitet den Gewinnausschüttungsvorschlag, da sich die GEA Group operativ - d.h. vor Restrukturierung - stabilisiert hat. Auch gilt es den operativen Cash Flow mit einem deutlichen positiven Effekt, wie auch die Nettoverschuldung hin zu einer Nettoliquidität dabei zu berücksichtigen und lässt somit die vom Vorstand und Aufsichtsrat verkündete Dividendenpolitik bestätigen, wenngleich der negative Konzernjahresüberschuss bei einem allerersten Blick dies nicht erkennen lässt. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat mit seiner Weichenstellung insbesondere der Rückführung der operativen P + L Verantwortung auf die operativen Gesellschaften die richtigen Weichenstellungen für die weitere Entwicklung und Steuerung der Gruppen und den Segmenten zur direkten Umsatz- und Ergebnisverantwortung umgesetzt einschließlich der wesentlichen Steuerungsgrößen für die notwendige Transparenz. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer bisherigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen und die Neustrukturierung mit den entsprechenden Kennzahlen veranlasst, unterstützt und begleitet. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die SdK erhebt keine Bedenken gegen die vorgeschlagene Wahl des Abschlussprüfers, wird aber auf der Hauptversammlung die langjährige Bindung der Prüfungsgesellschaft - nicht des Prüfungsteams - an die AG hinterfragen. TOP 6 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Zustimmung Begründung: Die SdK unterstützt den Vorschlag der Kandidatin für die Aufsichtsratswahl der GEA Group AG und würde es begrüßen, trotz der COVID-19 Maßnahmen eine persönliche Vorstellung innerhalb der virtuellen HV zu erfahren. TOP 7 Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der GEA Group Aktiengesellschaft und der GEA Internal Services GmbH Zustimmung Begründung: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger wird dem Vorschlag zustimmen, da es sich bei den Gesellschaften um 100 %-ige Tochtergesellschaften handelt und sich mit dem Vorschlag auch eine Vereinfachung hinsichtlich der steuerlichen Handhabung ergibt, was auch aus Aktionärssicht zu begrüßen ist. TOP 8 Änderungen der Satzung Zustimmung Begründung: a) Die SdK wird der Satzungsänderung bezüglich der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts bedingt durch die zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) zustimmen. b) Die SdK unterstützt die Teilnahme an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort, geht aber davon aus, dass die Gesellschaft dies im Rahmen einer hybriden Hauptversammlung und somit nicht ausschließlich nutzt. Dabei ist davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung der teilnehmenden Aktionäre an der Hauptversammlung kommt. Durch die hybride Hauptversammlung ist durch die Möglichkeit der physischen Präsenz der Aktionäre wieder gewährleistet, dass der notwendige Austausch der Aktionäre mit den Gremien, aber auch der Aktionäre untereinander wieder gewährleistet ist und falls erforderlich Nachfragen möglich sind. c) Die SdK unterstützt den Beschlussvorschlag zur Einberufung der Aufsichtsratssitzungen und der Beschlussfassungen. d) Die SdK hat keine Bedenken für die vorgeschlagene Abschlagszahlung einer Dividende, wie sie in 2020 bereits gehandhabt wurde und sieht dies seitens der Aktionäre als Hinweis zu dem geäußerten Bekenntnis eines Dividendentitels. TOP 9 Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung Zustimmung Begründung: Die SdK begleitet den Abstimmvorschlag, da es sich tatsächlich um eine reine Verlängerung der bisherigen Kapitalmaßnahme handelt und die Einhaltung einer Begrenzung bei dem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf 10 % des Grundkapitals der AG gemäß den Abstimmungsrichtlinien der SdK vorsieht. TOP 10 Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals III mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Änderung von § 4 Abs. 5 der Satzung Zustimmung Begründung: Die SdK begleitet den Abstimmvorschlag, da es sich auch hier um eine reine Verlängerung der bisherigen Kapitalmaßnahme handelt und die Einhaltung einer Begrenzung bei dem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf 10 % des Grundkapitals der AG gemäß den Abstimmungsrichtlinien der SdK vorsieht. TOP 11 Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung von bedingtem Kapital (unter gleichzeitiger Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals) und entsprechende Änderung von § 4 Abs. 6 der Satzung Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt die Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen gegen Sacheinlage unter Bezugsrechtsausschluss generell ab. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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