Vorbemerkung Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nach HGB und des gebilligten Einzelabschlusses nach IFRS sowie der jeweiligen Lageberichte der Lotto24 AG für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 289a HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Das Jahr 2019 war durch die Übernahme der Mehrheit der Aktien der Lotto24 durch die Zeal gekennzeichnet. In dem Übernahmeverfahren und bei der Zusammenarbeit beider Unternehmen hat sich der Vorstand nicht ausreichend für die Belange außenstehenden Aktionäre der Lotto24 eingesetzt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Das Jahr 2019 war durch die Übernahme der Mehrheit der Aktien der Lotto24 durch die Zeal gekennzeichnet. Dabei hat sich der Aufsichtsrat nicht für die außenstehenden Aktionäre der Lotto24 eingesetzt. TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederbestellung von Ernst & Young als Abschlussprüfer. TOP 5 Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Als Mitglied der Führungsmannschaft der Zeal hat der Kandidat in 2019 die Übernahme der Lotto24 durch Zeal mitgestaltet. Es ist deshalb anzunehmen, dass er auch nach seiner Wahl in dieses Amt auf die berechtigten Interessen der außenstehenden Aktionäre der Lotto24 zu wenig Rücksicht nimmt. TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 15 der Satzung Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Mit dieser Satzungsänderung nutzt das Unternehmen bei Hauptversammlungen die Möglichkeiten des Internets. Aktionäre können dann nicht nur vor Ort sondern auch via Internet teilnehmen. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 16 der Satzung Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Mit dieser Regelung kann der Aktionär sein Stimmrecht nicht nur in der Hauptversammlung, sondern auch vorab per Briefwahl ausüben. TOP 8 Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zur Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage und entsprechende Satzungsänderung a) Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Weder in der Einladung zur Hauptversammlung noch auf der Homepage gibt Gesellschaft Informationen zu diesem Vorschlag. Gerade bei einer virtuellen Hauptversammlung, wo keine Nachfragen und Diskussionen möglich sind, sollte solch ein TOP nicht eingebracht werden. b) Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Weder in der Einladung zur Hauptversammlung noch auf der Homepage gibt Gesellschaft Informationen zu diesem Vorschlag. Gerade bei einer virtuellen Hauptversammlung, wo keine Nachfragen und Diskussionen möglich sind, sollte solch ein TOP nicht eingebracht werden. c) Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Weder in der Einladung zur Hauptversammlung noch auf der Homepage gibt Gesellschaft Informationen zu diesem Vorschlag. Gerade bei einer virtuellen Hauptversammlung, wo keine Nachfragen und Diskussionen möglich sind, sollte solch ein TOP nicht eingebracht werden. TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2019 sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses u.a. bei Ausnutzung gegen Sacheinlagen und entsprechende Satzungsänderungen a) Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Dieser Tagesordnungspunkt 9 ergibt sich aus einer Annahme des Tagesordnungspunktes 8. Der SdK lehnt den TOP 8 ab und dementsprechend auch diesen TOP 9. Soweit über 9a) - Aufhebung bedingtes Kapital 2019 - gesondert abgestimmt würde und nicht en bloc mit 9 b), würde die SdK der Aufhebung des bedignten Kapitals 2019 zustimmen b) Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Bei Ablehnung von TOP 8 bedürfte es dieses Beschlusses nicht. Im Übrigen lehnt die SdK ein genehmigtes Kapital, bei dem eine Kapitalerhöhung um 20% durch Sacheinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgen könnte, prinzipiell ab. Weiterhin ist es inkonsequent, unter TOP 8 das Kapital herabsetzen zu wollen und eine große Gewinnrücklage entstehen zu lassen, gleichzeitig aber die Zustimmung zu einem weiteren genehmigten Kapital zu begehren. . Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|