Vorbemerkung Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die KUKA Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Eine Ausschüttung von 0,15 € je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von ca. 33 Prozent des Konzernjahresüberschusses. Die SdK befürwortet eine Quote, die sich zwischen 40 und 60 Prozent bewegt. Hier befindet man sich etwas darunter. In Anbetracht der gegenwärtigen Situation erscheint die Thesaurierung der Gewinne Jedoch sinnvoll, sodass dem Antrag der Verwaltung zugestimmt wird. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Das Geschäftsjahr 2019 ist das erste Geschäftsjahr, in dem der Vorstand für KUKA ganzjährig tätig war. Bedingt durch ein schwieriges Marktumfeld und den drohenden Handelskonflikten sanken die Umsatzerlöse leicht, um ca. 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Andere Größen wie EBIT und EBITDA verbesserten sich deutlich, auch wenn sich diese weiterhin auf einem niedrigen Niveau befinden. Besonders verbessert hat sich die Liquiditätslage des Unternehmens sowie das Trade Working Capital. Hier zeigen die getroffenen Maßnahmen Wirkung. Der Entlastung des Vorstands wird somit zugestimmt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Gesamtentlastung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Aus Sicht der SdK kam der Aufsichtsrat seiner Beratungsfunktion in den letzten Jahren nicht vollumfänglich nach. Als für die Übernahme seitens der Midea Gruppe geworben wurde, war ein hervorgehobener Punkt, dass man mit Midea als Partner einen besseren Zugriff zum chinesischen Markt haben könnte und das Synergien zwischen den Unternehmen möglich wären. Gegenwärtig kamen die Synergien nicht zu Stande und die Umsatzerlöse auf dem chinesischen Markt sanken um fast 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Des Weiteren verließ der erst im November berufene CTO, Prof. Hofmann, nach nur vier Monaten das Unternehmen. Eine weitere Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, geeignete Personen in den Vorstand zu berufen. Auch diese Aufgabe wurde nicht zufriedenstellend erfüllt. Somit wird die SdK dem Aufsichtsrat die Entlastung verweigern. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Beide Kandidaten erfüllen sowohl die zeitlichen als auch die fachlichen Anforderungen um als Aufsichtsrat bei KUKA tätig zu sein. Somit wird die SdK den Vorschlägen der Verwaltung zustimmen. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Als eine der weltweit größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist PwC zweifelsohne geeignet, ein Unternehmen wie KUKA zu prüfen. Des Weiteren würde KUKA seit allzu vielen Jahren von KPMG geprüft, sodass ein Prüferwechsel hinfällig war. Dem Antrag der Verwaltung wird somit zugestimmt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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