Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.04.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019, des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende soll um 10% von € 3,00 auf € 3,30 pro Stückaktie erhöht werden. Die Ausschüttungsquote beträgt 88% des AG-Bilanzgewinns bzw. 56% des Konzernjahresüberschusses.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Konzernergebnis 2019 hat sich besser entwickelt als erwartet. Die Geschäftspolitik des Vorstands ist vorausschauend. Das Thema Digitalisierung wird vom Vorstand zielstrebig verfolgt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seiner Kontroll- und Beratungspflichten gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungsvertrag mit der NÜRNBERGER Asset Management GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hält 100% an der Nürnberger Asset Management GmbH. Der Abschluss des Beherrschungsvertrag hat primär steuerliche Gründe. Auch aus Aktionärssicht sind keine Gründe bekannt, die gegen diese neue Regelung sprechen würden.

 

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der seit 2017 als Abschlussprüfer tätigen PwC sprechen würden. Es wurden auch 2019 keinerlei Honorare für Steuerberatungsleistungen an die Abschlussprüfungsgesellschaft gezahlt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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