TOP 1 Beschlussfassung über die Zustimmung nach § 179a AktG zum Abschluss eines Kaufvertrages über den Verkauf und die Übertragung aller Anteile an der Expedeon Holdings Limited von der Expedeon AG an die Abcam plc sowie über den Verkauf und die Übertragung einzelner Vermögenswerte der Expedeon Inc. an die Abcam Inc. Zustimmung Begründung: Die SdK begrüßt den Verkauf der Anteile der AG und wird folglich dem TOP 1 zustimmen. Der Verkauf ist als ein außerordentlicher Erfolg zu werten. TOP 2 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktienunter Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts der Aktionäre Ablehnung Begründung: Die SdK wird den Beschlussvorschlag zu TOP 2 nicht unterstützen, da wir die Auffassung vertreten, dass die vorhandenen Mittel inkl. der zukünftig vorhandenen Mittel besser in die zukünftigen Geschäftsaktivitäten zu investieren sind. Die Gesellschaft hat diesbezüglich auch bereits Pläne entwickelt, was die zukünftige Ausrichtung der verbleibenden Geschäftsaktivitäten sowie ein entsprechendes Umsatzwachstum angeht. Sollten freie Mittel - über den Kapitalbedarf der zukünftigen Ausrichtung der AG - identifizierbar sein, wird angeregt, eine Dividendenausschüttung in die nähere Betrachtung zu ziehen, damit die Aktionäre auch einmal einen spürbaren Erfolg erfahren. TOP 3 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbsund der Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter Bezugsrechtsausschluss und Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre Ablehnung Begründung: Die SDK wird dem TOP 3 nicht zustimmen, da ein solcher Handel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur bei größeren Institutionellen Anlegern wirtschaftlich scheint. Damit wäre der Streubesitz Außen vor und eine Gleichbehandlung der Aktionäre gehindert. Mit der Börse besteht ein hinreichender Handelsplatz, an dem im Übrigen auch alle Aktionäre teilnehmen können. Die Verwaltung sollte schon aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht in die Domäne der Eigentümer eingreifen. TOP 4 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung in Bezug auf die Firma der Gesellschaft Zustimmung Begründung: Die Namensänderung ist auf Grund der Veräußerung von ca. 90 % der Umsatzanteile nachvollziehbar und vertretbar. Der Gesellschaft unter neuem Namen ist eine erfolgreiche Zukunft zu wünschen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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