Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pfeiffer Vacuum Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts für die Pfeiffer Vacuum Technology AG und des Konzernlageberichts für den Pfeiffer Vacuum Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die SdK fordert eigentlich eine Ausschüttungsquote von min. 40% des Konzernjahresergebnisses. Durch die Reduzierung der Dividende auf 1,25 € liegt diese lediglich bei 25,5%. Da sich Pfeiffer Vacuum allerdings weiterhin auf einem Wachstumspfad befindet, erscheint eine Dividende auf dem hier vorgeschlagenen Niveau angemessen. Das beschlossene umfassende Investitionsprogramm bedarf zur Finanzierung auch thesaurierende Mittel, damit das Unternehmen auch für die Zukunft gut aufgestellt sein wird. Darüber hinaus ist es gerade aufgrund der ungewissen Zukunft durch Corona sinnvoll, einen Teil des Gewinns als Risikopuffer einzubehalten. Allerdings kritisiert die SdK, dass bei Pfeiffer Vacuum keine klar zu erkennende Dividendenpolitik nach außen hin kommuniziert wird. Dies sollte sich aus Sicht der SdK zukünftig ändern.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen befindet sich derzeit in einem Transformationsprozess, der mit erheblichen Investitionen verbunden ist. Dieser soll das Unternehmen für die Zukunft gut aufstellen. Dieses Wachstum ist wie bei vielen anderen Unternehmen leider auch bei Pfeiffer Vacuum mit Profitabilitätseinbußen verbunden. Trotz dem kurzfristigen Rückgang der Zahlen, sehen wir das Unternehmen auf einem guten Weg. Der Vorstand hat dafür gesorgt, dass es sich trotz einer gesamtwirtschaftlich schwierigen Phase behaupten konnte.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Pflicht hinsichtlich Beratung und Kontrolle nachgekommen. Im Geschäftsjahr 2019 gab es 11 Sitzungen, in denen er sich über die aktuelle Lage des Konzerns informiert und diese mit dem Vorstand eingehend erörtert hat. Der Aufsichtsrat war mit Ausnahme von vier Sitzungen vollzählig. Allerdings soll hier die verbesserungsfähige Kommunikation der Busch Gruppe angemerkt werden, die durch Frau Busch als Aufsichtsratsvorsitzende vertreten wird. Es sollte zukünftig mehr Transparenz geschaffen und mehr Informationen über die strategische Partnerschaft und die zukünftigen Pläne der Busch Gruppe gegeben werden. Weitere Anmerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Für das Jahr 2019 ergibt sich ein Honorar von 882.000€ für die Abschlussprüfung von PWC. Zudem wurden weitere Steuerberatungs- und sonstige Beratungsleistungen in Höhe von zusammen 357 T € bei PWC in Auftrag gegeben. Damit übertreffen die Beratungsleistungen die von Seiten der SdK maximal geforderten 25% gemessen an den reinen Abschlussprüfungskosten deutlich. Die SdK fordert eine strikte Trennung zwischen Beratung und Abschlussprüfung. Aus diesem benannten Grund lehnt die SdK die Wahl von PWC zum Abschlussprüfer ab.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts und eines sonstigen Andienungsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Verwaltung möchte sich eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts genehmigen lassen. Die SdK lehnt eine solche Ermächtigung ab, wenn im gleichen Jahr die Dividende gesenkt wird. Aktienrückkäufe können zwar auch im Sinne der Aktionäre sein, jedoch erachtet die SdK zunächst wieder eine Erhöhung der Dividendenzahlung als vorrangig. So erscheint bei einer Kürzung der Dividende und den wirtschaftlich ungewissen Zeiten durch die Coronakrise eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nicht angebracht. Hinzukommt kommt der mögliche Bezugsrechtsausschluss, welchen die SdK insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit unter Ziffer (2) als kritisch ansieht. Außerdem sollten auf der diesjährigen, beschränkten virtuellen Hauptversammlung nur die notwendigsten Punkte besprochen werden. Eine Ermächtigung zum Aktienrückkauf gehört aus Sicht der SdK nicht dazu.

 

 

TOP 7 Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Die meisten Punkte der Satzungsänderungen betreffen lediglich sinnvolle Anpassungen. Diese sind daher aus Sicht der SdK als unproblematisch anzusehen. Allerdings muss auf Punkt 9 näher eingegangen werden: Betrifft dies nur eine zusätzliche Ergänzung zur Präsenzhauptversammlung, die es ermöglicht auch ohne direkte Teilnahme die Hauptversammlung zu verfolgen, ist es ein Zugewinn für die Aktionäre und daher zu befürworten. Soll es allerdings in Zukunft auch möglich sein, rein virtuelle, nicht interaktive Hauptversammlungen abzuhalten, bei denen die Aktionärsrechte erheblich eingeschränkt sind, ist dieser Passus strikt abzulehnen (siehe hierzu auch die Anmerkung in TOP 4). Dies wird auf der Hauptversammlung hinterfragt werden. Die SdK behält ich daher vor, den TOP 7 noch abzulehnen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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