Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der Evotec SE zum 31. Dezember 2019, der Lageberichte für die Evotec SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Vorstand hat auch letztes Jahr operativ wieder gute Arbeit geleistet. Mit der breiten und soliden Aufstellung ist die Evotec eine Perle in der Biotechbranche. Neben dem Aufbau eines eigenen breiten F&E-Portfolio, brilliert die Gesellschaft als Entwickler von Technologien und Plattformen, die anderen Biotech- und Pharmaunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Die hohe Anzahl an Partnerschaften sowie die Stabilität und Robustheit des Geschäftsmodells sprechen für den Erfolg. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Ein aussagekräftiger Aufsichtsratsbericht und eine gute Erfüllung allgemein anerkannter Richtlinien einer guten Unternehmensführung, legen die Grundlage für die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder. Aufgrund der vielen Kooperationen und namhaften Mitgliedern des Gremiums, kommt es zwar immer wieder zu Interessenskonflikten. Diesen wird aber deutlich entgegengewirkt, in dem die Beteiligten von der jeweiligen Beschlussfassung herausgenommen werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es sind keine Anzeichen zu erkennen, die gegen eine Wahl von EY sprechen. Das Hauptkriterium bei einer solchen Wahl ist die Prüfung der Unabhängigkeit. Da EY Nicht-Prüfungsleistungen lediglich im geringen Umfang erbringt und zudem mit Bestellung im Jahr 2013 eine noch tragbare Prüfungsdauer aufweist, kann der Wahl zugestimmt werden. TOP 5 Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Ein transparentes Kompetenzprofil des Aufsichtsrats sowie die ausgearbeiteten Ziele der Zusammensetzung, bilden die Grundlage für die Zustimmung zur Wahl. Auch die fachliche Eignung geht deutlich aus dem Lebenslauf hervor. Lediglich die Anzahl der innegehaltenen Mandate sollte dahingehend beachtet werden, dass Herr Kutay ausreichend Zeit für eine pflichtgerechte Ausübung des Amts mit sich bringen muss. TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Evotec SE, an Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland sowie an ausgewählte Führungskräfte und MitarbeiterInnen der Evotec SE und verbundener Unternehmen im In- und Ausland im Rahmen eines Restricted Share Plans 2020 aufgrund eines Ermächtigungsbeschlusses sowie Änderung der Satzung Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Beschlussfassung eines Bedingten Kapitals, einschließlich Ermächtigungsbeschluss, soll der Verwaltung die Möglichkeit eines Mitarbeiteroptionsprogramms geben. Da es sich bei dem Volumen des Bedingten Kapitals lediglich um 0,79 Prozent des Grundkapitals handelt, kann dem Beschluss zugestimmt werden. Wie ausführlich dargestellt, werden an die Gewährung komplexe Zielvorgaben gekoppelt, die eine partikulär einseitige Ausübung verhindern sollen. TOP 7 Beschlussfassung über die Neufassung von § 15 Abs. 4 der Satzung (Teilnahmerecht) Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die SdK begrüßt eine schnelle Umsetzung von Inhalten des ARUG II. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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