TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Fresenius SE & Co. KGaA und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Fresenius SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begrünsung: Die SdK hat auf Grund der vorgestellten Jahreszahlen keine Bedenken, der Feststellung des Jahresabschlusses zuzustimmen. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die SdK hat auf Grund der vorgestellten Jahreszahlen keine Bedenken, der Feststellung des Jahresabschlusses zuzustimmen. Die SdK wird dem Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen, merkt aber erneut an, dass die Ausschüttungsquote weiterhin im Bereich von 25 % und somit weiterhin unterhalb der Forderung der Schutzgemeinschaft liegt. Die SdK fordert für Unternehmen in einem normalen Geschäftsumfeld eine Ausschüttungsquote von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses und vertritt die Auffassung, dass damit auch weiteres Wachstum hinreichend finanzierbar ist. Die Schutzgemeinschaft erkennt zwar im Vorschlag eine erneute Dividendenerhöhung auf 0,84 € je Aktie, obwohl der Konzernjahresüberschuss in dem Jahr der Investitionen im Vergleich zum Vorjahr rückläufig ist. Die SdK wird daher ihr Augenmerk in den Folgejahren verstärkt auf die zukünftigen Ertragskennzahlen werfen, in denen die Erfolge der nunmehr getätigten Investitionen sichtbar werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die persönlich haftende Gesellschafterin hat ihre Aufgaben der Unternehmensführung sowohl hinsichtlich der erreichten Unternehmenskennzahlen wie auch der weiteren Ausrichtung des Unternehmens erfolgreich umgesetzt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer bisherigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie der Überwachung und Kontrolle stets wahrgenommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die eventuelle prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen Zustimmung Begründung: Gegen die Wahl der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main als Abschlussprüfer bestehen aus Sicht der SdK keinerlei Bedenken. TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 2 der Satzung Zustimmung Begründung: Die SdK hat keine Bedenken bei der vorgeschlagenen Satzungsänderung zum Nachweis des Anteilsbesitzes. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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