Vorbemerkung Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Schweizer Electronic AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des für die Schweizer Electronic AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, jeweils zum 31. Dezember 2019, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Bei einem Verlust von 1,48 € pro Aktie und einem gegenüber dem Vorjahr halbierten Bilanzgewinn ist der erneute Ausfall der Dividende angemessen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Gesellschaft leidet unter der Krise in der Automobilbranche und dem Umsatzeinbruch im Maschinenbau. Diese wirtschaftlichen Bedingungen können dem Vorstand nicht angelastet werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand entsprechend seinen Aufgaben beraten und überwacht. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Gegen die Wiederwahl der Ernst & Young GmbH bestehen kieine Bedenken. TOP 6 Änderung der Satzung in § 15 (Teilnahme an der Hauptversammlung, Ausübung des Stimmrechts, Bevollmächtigung)
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Durch die Satzungsänderung soll der Gesellschaft die Bild- und Tonübertragung der HV und den Aktionären die Teilnahme im Wege der elektronischen Kommunikation ermöglicht werden. Hinweis:
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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