Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.06.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einem Gewinn von € 3,02 je Aktie liegt der Ausschüttungsvorschlag mit € 1,25 bei 41,39% je Aktie. Das entspricht gerade noch der Forderung der SdK e.V nach einer Ausschüttung von 40%-60% des Gewinnes je Aktie.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat durch seine Arbeit das Wachstum der Brenntag erneut fortgesetzt, obwohl sich das konjunkturelle Umfeld eingetrübt hat.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei seiner hervorragenden Arbeit durch Rat und Tat unterstützt.

 

 

TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehe keine Bedenken gegen den Abschlussprüfer in fachlicher und persönlicher Hinsicht. Insbesondere besteht die erforderliche Distanz, da er in wesentlichen Bereichen nicht durch Beratung vorbefasst war.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Stefanie Berlinger, Frankfurt / Deutschland, Geschäftsführerin Lilja & Co. GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen weder Bedenken in persönlicher noch in sachlicher Hinsicht bei der Kandidatin für den Aufsichtsrat. Auch in Hinblick auf die zeitliche Komponente ist kein Konflikt zu erkennen.

 

b) Dr. Andreas Rittstieg, Hamburg / Deutschland, Vorstand Recht und Compliance der Hubert Burda Media Holding KG

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen weder Bedenken in persönlicher noch in sachlicher Hinsicht bei dem Kandidaten für den Aufsichtsrat. Auch in Hinblick auf die zeitliche Komponente ist kein Konflikt zu erkennen.

 

c) Doreen Nowotne, Hamburg / Deutschland, selbstständige Unternehmensberaterin

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen weder Bedenken in persönlicher noch in sachlicher Hinsicht bei der Kandidatin für den Aufsichtsrat. Auch in Hinblick auf die zeitliche Komponente ist kein Konflikt zu erkennen.

 

d) Richard Ridinger, Monheim am Rhein / Deutschland, selbstständiger Unternehmensberater

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen weder Bedenken in persönlicher noch in sachlicher Hinsicht bei dem Kandidaten für den Aufsichtsrat. Auch in Hinblick auf die zeitliche Komponente ist kein Konflikt zu erkennen.

 

 

TOP 7 Formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE)

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Überleitung der AG in eine SE. Insbesondere soll laut Satzung das dualistische System zwischen AR und Vorstand bestehen bleiben. Hierdurch wird die Vermengung von einzelne Rechtspositionen durch zu große Nähe zwischen den agierenden Personen vermieden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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