TOP 1 Begrüßung und Einleitung durch den Versammlungsleiter Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Es wird auf der HV gefragt, ob die 10 Jahresgrenze eingehalten wird. Wenn das der Fall ist, spricht nichts gegen die Wahl. TOP 3 Bestätigung des Beschlusses zu TOP 2b. der Hauptversammlung vom 19.10.2012 zur Änderung des § 11 der Satzung betreffend die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates Ablehnung Begründung: Die vorgeschlagene Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat schließt neben einer fixen auch eine erfolgsabhängige Vergütung ein. Das lehnt die SdK grundsätzlich ab. TOP 4 Bestätigung des Beschlusses zu TOP 2 der Hauptversammlung vom 14.06.2018 über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Gewährung des Bezugsrechts an die Aktionäre Ablehnung Begründung: MK-Kliniken ist eine intransparente Unternehmung, wo in den vergangenen Jahren die maßgebenden Großaktionäre wenig Rücksicht auf die berechtigten Interessen der übrigen Aktionäre genommen haben. Das spiegelt sich auch in diesem Beschlussvorschlag und seinen konkreten Konditionen wider. TOP 5 Bestätigung des Beschlusses zu TOP 3 der Hauptversammlung vom 14.06.2018 zur Schaffung eines genehmigten Kapitals unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Das genehmigte Kapital soll nach der erfolgten Kapitalerhöhung gemäß TOP 4 50% des Grundkapital ausmachen. Diese Größenordnung ist viel zu groß und schränkt die Mitwirkungsrechte der Aktionäre zu sehr ein. TOP 6 Bestätigung des Beschlusses zu TOP 4 der Hauptversammlung vom 14.06.2018 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zur Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Ablehnung Begründung: Dass im Rahmen einer Hauptversammlung die Aktionäre der Verwaltung zum einen die Möglichkeit geben, eine Kapitalerhöhung ohne eine weitere Abstimmung der Aktionäre durchzuführen (TOP 4 und 5), zum anderen ihr auch die Möglichkeit geben, eigene Aktien zurück zu kaufen, lehnt der SdK grundsätzlich ab. TOP 7 Bestätigung des Beschlusses zu TOP 5 der Hauptversammlung vom 14.06.2018 über die Offenlegungspflicht von Legitimationsaktionären und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die Satzungsänderung widerspricht den Grundsätzen der Aktienkultur und wird entschieden abgelehnt. TOP 8 Bestätigung des Beschlusses zu TOP 6 der Hauptversammlung vom 14.06.2018 über die Aufgaben von Ehrenmitgliedern des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Es ist nicht ersichtlich, was Ehrenmitglieder des Aufsichtsrats für eine sinnvolle Funktion bei den MK-Kliniken ausüben könnten. Deshalb bedarf es auch nicht der vorgeschlagenen Regelung. TOP 9 Bestätigung des Beschlusses zu TOP 8 der Hauptversammlung vom 14.06.2018 über den Beginn der Hauptversammlung und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Grundsätzlich sollte die Regelung der Uhrzeit des Beginns der Hauptversammlung nicht in der Satzung festgelegt werden. Konkret ist der Beginn um 8.30 Uhr für viele Aktionäre zu früh. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund für diese Regelung. TOP 10 Bestätigung der Beschlüsse zu TOP 9.1 und TOP 9.2 der Hauptversammlung vom 27.09.2018 über die Einberufung der Hauptversammlung und über Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre und entsprechende Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Der SdK lehnt es ab, dass die Einberufung der HV allein durch Einwurfeinschreiben an die Aktionäre erfolgen kann und nicht veröffentlicht wird. Die Einberufung der Hauptversammlung sollte auch auf der Internetseite der Gesellschaft zumindest nachrichtlich erfolgen. TOP 11 Bestätigung des Beschlusses zu TOP 10 der Hauptversammlung vom 14.06.2018 über den Vorsitz eines Ehrenmitglieds des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der SdK lehnt Ehrenmitglieder des Aufsichtsrats bei den MK-Kliniken ab. Dem folgend lehnt er auch diese als Versammlungsleiter der Hauptversammlung ab. TOP 12 Bestätigung der Beschlüsse zu TOP 12 der Hauptversammlung vom 27.09.2018 über die Neuregelung des Ablaufs der Hauptversammlung und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die Aufnahme dieser möglichen Vorgehensweise in die Satzung ist nicht erforderlich. Sie stellt vielmehr eine Drohgeste der Verwaltung gegenüber den Aktionären dar. TOP 13 Bestätigung des Beschlusses zu TOP 13 der Hauptversammlung vom 27.09.2018 über die Neuregelung des Rede-, Frage- und Auskunftsrechts der Aktionäre in der Hauptversammlung und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die Aufnahme dieser möglichen Vorgehensweise in die Satzung ist nicht erforderlich. Die vorgeschlagenen neuen Regeln der Satzung verstoßen ggf. auch gegen Gesetze und bestehende Rechte. TOP 14 Bestätigung des Beschlusses zu TOP 15 der Hauptversammlung vom 14.06.2018 über die Ermächtigung der Hauptversammlung über eine „andere Verwendung“ des Bilanzgewinns gemäß § 58 Abs. 3 Satz 2 AktG für die Gewinnbeteiligung neuer Aktien nach Durchführung einer Kapitalerhöhung und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die vorgeschlagene mögliche Vorgehensweise ist unfair. Sie bevorteilt die an der Kapitalerhöhung Teilnehmenden und benachteiligt Altaktionäre, die eigentlich eine höhere Dividende erhalten hätten. TOP 15 Bestätigung des Beschlusses zu TOP 18 der Hauptversammlung vom 14.06.2018 über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2017 Ablehnung Begründung: Aus Sicht der außenstehenden Aktionäre sollte die Gesellschaft liquidiert werden und deshalb die Dividende möglichst groß sein. Auch deshalb ist eine Ausschüttungsquote von 1,3 % des Bilanzgewinns inakzeptabel. TOP 16 Bestätigung des Beschlusses zu TOP 19 der Hauptversammlung vom 14.06.2018 über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2017 Ablehnung Begründung: Der Vorstand nimmt auf die berechtigten Interessen der außenstehenden Aktionäre seit Jahren - auch im hier relevanten Zeitraum - keine Rücksicht. TOP 17 Bestätigung des Beschlusses zu TOP 20 der Hauptversammlung vom 14.06.2018 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2017 Ablehnung Begründung: Der Aufsichtsrat verantwortet, dass der Vorstand seine inakzeptable Vorgehensweise nicht korrigiert hat. TOP 18 Bestätigung des Beschlusses zu TOP 4 der Hauptversammlung vom 13.12.2018 über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der MK-Kliniken AG und der im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt HRB 206985 eingetragenen SW Holding GmbH über die Ausgliederung des Geschäftsbereichs stationäre Pflege Ablehnung Begründung: Es ist für die außenstehenden Aktionäre nicht ersichtlich, warum das vorgeschlagene Vorgehen sinnvoll und notwendig ist. TOP 19 Bestätigung des Beschlusses zu TOP 5 der Hauptversammlung vom 13.12.2018 über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der MK-Kliniken AG und der im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt HRB 206164 eingetragenen AktiveCare 24 -AC24- GmbH (mittlerweile firmierend unter „MK Ovid Immobilien GmbH“) über die Ausgliederung von Mietverträgen Ablehnung Begründung: Es ist für die außenstehenden Aktionäre nicht ersichtlich, warum das vorgeschlagene Vorgehen sinnvoll und notwendig ist. TOP 20 Bestätigung des Beschlusses zu TOP 3 der Hauptversammlung vom 29.08.2019 über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: Aus Sicht der außenstehenden Aktionäre sollte die Gesellschaft liquidiert werden und deshalb die Dividende möglichst groß sein. Auch deshalb ist eine Ausschüttungsquote von 1,3 % des Bilanzgewinns inakzeptabel. TOP 21 Bestätigung des Beschlusses zu TOP 4 der Hauptversammlung vom 29.08.2019 über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: Es ist nicht ersichtlich, dass der Vorstand die Geschäfte im Sinne aller Aktionäre führt. Er kann deshalb nicht entlastet werden. TOP 22 Bestätigung des Beschlusses zu TOP 5 der Hauptversammlung vom 29.08.2019 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: Der Aufsichtsrat hat zugelassen, dass der Vorstand die Geschäfte der Gesellschaft nicht im Sinne aller Aktionäre führt. Er kann deshalb nicht entlastet werden. TOP 23 Bestätigung des Beschlusses zu TOP 6 der Hauptversammlung vom 29.08.2019 über die Wahlen zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Bei MK Kliniken ist eine grundlegende Neuorientierung erforderlich. Die hier vorgeschlagenen Wiederwahlen schließen das praktisch aus. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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