TOP 1 Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der Sportwetten.de GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf Zustimmung Begründung: Dem Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages kann zugestimmt werden, da es sich um ein 100 prozentiges Tochterunternehmen der pferdewetten.de AG handelt. Die sportwetten.de GmbH stellt das neue Standbein der pferdewetten.de AG im allgemeinen Sportwettenbereich dar und wurde bereits in den letzten Jahren durch intensive Marketingmaßnahmen unterstützt. Mithin soll die sportwetten.de GmbH auch in den kommenden Jahren ausgebaut werden. Trotz des diesjährigen Jahresfehlbetrages der sportwetten.de GmbH kann also dem Ergebnisabführungsvertrag zugestimmt werden, da die sportwetten.de künftig auch Gewinne erzielen sollte. Zudem versichert der Vorstand in seinem Schreiben vom 05.11.19, dass das Konzernergebnis und die Dividendenpolitik der pferdewetten.de AG hiervon unberührt bleiben. Ob hierdurch steuerliche Vorteile der sportwetten.de AG zugutekommen ist anzunehmen, müsste aber im Zweifelsfall durch den Vorstand bestätigt werden.
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