Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft und für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende bleibt unverändert bei 0,52 Cent. Damit werden ca. 12 % des Konzerngewinns von 4,36 €/Aktie ausgeschüttet. Grundsätzlich fordert die SdK nach ihren Abstimmungsrichtlinien eine Ausschüttungsquote von 40-60 %. Da der größte Teil des Gewinns jedoch aus der Veräußerung eines Geschäftsbereichs stammt, der Investitionsbedarf weiter hoch ist und der Aufbau eines Kapitalpuffers zum Bestehen in der aktuellen Krise sinnvoll erscheint, erfolgt die Zustimmung.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat sich in schwierigen Zeiten besser als die Wettbewerber entwickelt. Der Verkauf von SMI macht strategisch Sinn und es konnte ein guter Kaufpreis erzielt werden. Die Gesellschaft ist gut für die Zukunft aufgestellt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Aufsichtsratsberichts hat der Aufsichtsrat den Vorstand ordnungsgemäß überwacht und beraten. Die Umbesetzung und Verringerung des Vorstands auf drei Personen macht Sinn.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Warth&Klein prüft den Konzern seit sieben Jahren und ist grundsätzlich hinreichend geeignet und qualifiziert die Abschlussprüfung vorzunehmen. Die von der SdK geforderte Trennung von Abschlussprüfung und Beratung wird jedoch wieder nicht eingehalten. So stehen den um ca. 20 % auf 299.000,- Euro gestiegenen Kosten für Abschlussprüfungsleistungen Euro 97.000,- für Steuerberatungs- und sonstige Leistungen gegenüber. Damit machen diese Vergütungsbestandteile wieder mehr als die von der SdK als gerade noch unbedenklich angesehenen 25 % der Abschlussprüfungsleistungen aus, weshalb die Unabhängigkeit der Prüfung nicht als uneingeschränkt gewährleistet angesehen werden kann.

 

 

TOP 6 Umwandlung der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft ( Societas Europaea , SE)

 

Zustimmung

 

Begründung: Auf Grund der internationalen Ausrichtung der Gesellschaft macht der Formwechsel Sinn. Kritisch wird zu hinterfragen sein, ob eine Sitzverlegung ins Ausland ausgeschlossen und die Mitbestimmung neu verhandelt wird.

 

 

TOP 7 Wahlen zum ersten Aufsichtsrat der SE

 

a) Dr. Klaus Weyer, Diplom-Physiker, Management Consultant, wohnhaft in Penzberg,

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Dr Weyer ist hinreichend qualifiziert, ein overbording ist nicht ersichtlich. Der Wechsel der Gesellschaftsform wäre jedoch eine Gelegenheit gewesen mal ein neues Aufsichtsratsmitglied aufzunehmen.

 

b) Prof. Dr. Günter Zimmer, Diplom-Physiker, Universitätsprofessor i.R., wohnhaft in Duisburg,

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Prof Dr Zimmer ist hinreichend qualifiziert, ein overbording ist nicht ersichtlich. Der Wechsel der Gesellschaftsform wäre jedoch eine Gelegenheit gewesen mal ein neues Aufsichtsratsmitglied aufzunehmen.

 

c) Dr. Gottfried H. Dutiné, Diplom-Ingenieur, selbstständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Kleve, und

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Dr. Dutine ist hinreichend qualifiziert, ein overbording ist nicht ersichtlich. Der Wechsel der Gesellschaftsform wäre jedoch eine Gelegenheit gewesen mal ein neues Aufsichtsratsmitglied aufzunehmen.

 

d) Dr. Klaus Egger, Diplom-Ingenieur, selbstständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Steyr-Gleink, Österreich.

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Dr. Egger ist hinreichend qualifiziert, ein overbording ist nicht ersichtlich. Der Wechsel der Gesellschaftsform wäre jedoch eine Gelegenheit gewesen mal ein neues Aufsichtsratsmitglied aufzunehmen.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2020, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2016 und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung 

 

Begründung: Der Schaffung eines Genehmigten Kapitals i.H.v. bis zu 50 % des Grundkapitals gegen Bar- und oder Sacheinlage wird nicht zugestimmt. Nach den Abstimmungsrichtlinien des SdK sind allenfalls 25% zustimmungsfähig, bei weitergehenden konkreten Kapitalmaßnahmen soll die Gesellschaft die Zustimmung der Aktionäre auf einer HV einholen.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel-/Options- und Gewinnschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2020) und entsprechende Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Die verschiedenen Vorratskapitalia sind nach den Abstimmungsrichtlinien der SdK zu addieren und da bereits nach TOP 8 die Grenzwerte der SdK übertroffen werden, erfolgt auch hier die Ablehnung.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat bereits fast 10 % der Aktien zurückgekauft, weitaus mehr als sie zur Bedienung der umfangreichen Aktienoptionspläne benötigt. Es wird kritisch zu hinterfragen sein, wie die restlichen gekauften Aktien verwendet werden sollen und warum weitere Aktien zurückgekauft werden sollen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.