Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.07.2020



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Vorbemerkung
Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichtes und Konzernlageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Im COVID-Jahr ist die Ausschüttung des angekündigten Teils des Gewinns zu begrüßen, da die Verwaltung augenscheinlich davon ausgeht, dass das Geschäft der AG nicht wesentlich einbrechen wird.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat das vergangenen GJ die Geschäfte erfolgreich geführt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der AR hat nicht nur einen informativen AR-Bericht geliefert, sondern wohl auch die Aufgaben der Unterstützung und Beratung ordentlich erledigt.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, hat gemäß Seite 130 Geschäftsbericht 126T€ Honorar erhalten, davon aber nur 77T€ für die AP. Ein weiteres Mal müssen wir darauf hinweisen, dass die SdK fordert, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers uneingeschränkt gewährleisten zu können, dass die Steuerberatungs- und sonstigen Beratungsleistungen nicht mehr als 25% der reinen Abschlussprüfungskosten übersteigen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktienunter Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts der Aktionäre

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK zieht die Ausschüttung einer Bonusdividende dem Erwerb eigener Aktien vor.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie über entsprechende Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Dieser Vorratsbeschluß ist wie die anderen nach den Richtlinien der SdK nicht zu beanstanden. Allerdings sei die Anmerkung erlaubt, dass die Anzahl der Beschlüsse doch ein gewisses Unwohlsein aufkommen lässt.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n)sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Zustimmung

 

Begründung: Dieser Vorratsbeschluß ist wie die anderen nach den Richtlinien der SdK nicht zu beanstanden. Allerdings sei die Anmerkung erlaubt, dass die Anzahl der Beschlüsse doch ein gewisses Unwohlsein aufkommen lässt.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020/I und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Dieser Vorratsbeschluß ist wie die anderen nach den Richtlinien der SdK nicht zu beanstanden. Allerdings sei die Anmerkung erlaubt, dass die Anzahl der Beschlüsse doch ein gewisses Unwohlsein aufkommen lässt.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsplans 2020 und die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020/II zur Erfüllung des Aktienoptionsplans 2020 und entsprechende Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Dieser Vorratsbeschluß ist wie die anderen nach den Richtlinien der SdK nicht zu beanstanden. Allerdings sei die Anmerkung erlaubt, dass die Anzahl der Beschlüsse doch ein gewisses Unwohlsein aufkommen lässt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.