TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Da der Bilanzgewinn den Aktionären nicht verloren geht, sondern über die Zwangsbarabfindung ausgezahlt wird, kann die Zustimmung zur Stärkung der Gesellschaft erfolgen. Außerdem kann dieser Weg für Aktionäre steuerlich günstiger sein. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Enthaltung Begründung: An dem früheren Delisting war der Vorstand nicht beteiligt. Allerdings war die Gesellschaft in den letzten Jahren auch nicht sonderlich erfolgreich. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Enthaltung Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt. Der AR war aber in der Vergangenheit auch am aktionärsfeindlichen Delisting beteiligt. TOP 5 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Kofler Energies AG auf die Dacapo S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz Enthaltung Begründung: Die SdK lehnt Enteignungsverfahren grundsätzlich als größtmöglichen Eingriff in die Aktionärsrechte ab. In diesem Fall könnte aber die baldige Auszahlung der Zwangsbarabfindung für die Aktionäre sinnvoll sein. Nach dem Delisting kann die Aktie nicht mehr gehandelt werden und nach dem Verkauf der meisten Unternehmensteile ist die unternehmerische Perspektive der Gesellschaft bescheiden. Es besteht die Gefahr, dass der Wert der Gesellschaft durch weitere Verluste in nächster Zeit sinken könnte. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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