Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.05.2020



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 mit den Lageberichten für die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand konnte die Kennzahlen neuerlich steigern, obwohl diese schon auf einem hohen Niveau waren. Insbesondere konnte der Cash Flow erheblich um 9% gesteigert werden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Erzielung des vorgenannten sehr guten Ergebnisses mit gutem Rat unterstützt. Nur mit dieser Unterstützung konnte der Vorstand das Ergebnis erzielen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar sieht die Richtlinie zu COVID 19 vor, dass eine Abstimmung über das Vergütungssystem nur in einer Präsenzsitzung erfolgen soll, allerdings liegt diese Situation hier DMG Mori Seki AG ertastende anders, da über 85% der Stimmen bei dem im Aufsichtsrat vertretenen Mehrheitsaktionär liegt. Somit wären die Abstimmungsergebnisse zu diesem TOP vorher festgelegt, sodass das Bestehen auf eine Aussprache faktische einer Förmelei entspräche. Zudem besteht ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag mit einer Garantiedividende. Wenn der herrschende Aktionär nunmehr nicht mehr die Konditionen bestimmen dürfte, zu denen er einen Vorstand bezahlt, wäre dies ein Einschnitt in die Herrschaftskompetenz und würde dem EAV zuwiderlaufen.

 

 

TOP 5 Neufassung von § 15 Abs. 3 der Satzung (Teilnahmerecht)

 

Zustimmung

 

Begründung: Dies stellt für den Aktionär eine vereinfachte Zugangsvoraussetzung zu einer Hauptversammlung dar, sodass eine Zustimmung erfolgen kann. Außerdem diente es der Umsetzung der Vorgaben aus dem ARUG II.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar findet nicht wirklich eine Auswahl statt, denn der Aufsichtsrat hat als Alternative eine Kanzlei mit dem Namen HLB aus Bielefeld zur Wahl vorgeschlagen. Diese kann aber weder der Größe nach, noch der Internationalität entsprechen, die eine der Big Four Kanzleien hervorbringt. Besser wäre es gewesen als Alternative einer der Big Four dem Aufsichtsrat vorzuschlagen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.