TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Symrise AG für das Geschäftsjahr 2019 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 nebst Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die Verwaltung schlägt eine um 5 Eurocent erhöhte Dividende von 0,95 Euro für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 vor. Dies entspricht bei einem Ergebnis je Aktie von 2,25 Euro einer Ausschüttungsquote von 42,2%. Damit ist aus Sicht der SdK dem Dividendenvorschlag zuzustimmen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr wiederum sehr gute Arbeit geleistet. Die strategischen Weichen wurden auf weiterhin erfolgreiches Wachstum gestellt, sämtliche Kennzahlen wurde verbessert. In allen Unternehmensbereichen (Flavor, Nutrition, Scent&Care) konnten Umsatz und Profitabilität erhöht werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Auch dem Aufsichtsrat der Symrise AG gebührt Entlastung. So ist der Aufsichtsrat auch im vergangenen Jahr seinen Pflichten hinsichtlich der Beratung und Kontrolle des Vorstandes nachgekommen. Die Symrise AG ist strategisch sehr gut aufgestellt. Dies war auch mitunter ein Erfolg des gut funktionierenden Aufsichtsrates. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie für den Fall einer prüferischen Durchsicht des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 Zustimmung Begründung: Es sprechen keine Gründe gegen die Wiederwahl von Ernst & Young. E&Y prüft Symrise erst seit drei Jahren, neben den Abschlussprüfungsleistungen (894 T €) sind lediglich geringfügige Steuerberatungsleistungen in Höhe von 9 T € angefallen. Allerdings wäre eine absolut strikte Trennung zwischen Beratung und Abschlussprüfung aus Sicht der SdK wünschenswert. TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat 1) Herr Michael König, Vorsitzender des Vorstands der ELKEM ASA, Oslo, Norwegen, wohnhaft in Iserlohn Zustimmung Begründung: Fachlich scheint Herr Michael König ein Mehrwert für den Aufsichtsrat der Symrise AG liefern zu können. Zudem scheint er über die nötigen zeitlichen Ressourcen zu verfügen, um das Aufsichtsratsmandat mit der erforderlichen Hingabe ausführen zu können. 2) Herr Peter Vanacker, President und Vorsitzender des Vorstands der Neste Corp., Espoo, Finnland, wohnhaft in Espoo, Finnland Zustimmung Begründung: Fachlich scheint Herr Peter Vanacker ein Mehrwert für den Aufsichtsrat der Symrise AG liefern zu können. Zudem scheint er über die nötigen zeitlichen Ressourcen zu verfügen, um das Aufsichtsratsmandat mit der erforderlichen Hingabe ausführen zu können. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts Zustimmung Begründung: Grundsätzlich erachtet die SdK es für sinnvoll, wenn lediglich nur zwingend notwendige Tagesordnungspunkte auf die Agenda gesetzt werden, die unabdinglich sind, da aufgrund des Formates der virtuellen HV die Aktionärsrechte nur eingeschränkt zur Entfaltung kommen können. Fraglich ist, ob eine solche Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit Bezugsrechtsausschlusses unabdinglich erscheint. Dies wird von der SdK doch stark bezweifelt, so dass die SdK eine Verschiebung dieses Tagesordnungspunktes auf die nächste Hauptversammlung begrüßen würde. Ungeachtet dessen kann dem Tagesordnungspunkt aber zugestimmt werden. Es wird eine angemessene Dividende gezahlt und die Verwaltung ist in der Vergangenheit immer sehr sorgsam hinsichtlich derartiger Beschlussvorlagen umgegangen. Der Ausschluss des Bezugsrechts wird aus Sicht der SdK aber insbsondere bei den Verwendungszwecken gegen Sacheinlagen und Unternehmenserwerben äußerst kritisch gesehen. TOP 8 Neufassung von § 16 Abs. 2 der Satzung Zustimmung Begründung: Die Änderungen der Satzung betreffen Anpassungen an das ARUG II und sind aus Sicht der SdK zustimmungswürdig. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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