TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a HGB) für das Geschäftsjahr 2019, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315a HGB) für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Die Richtlinien der SdK sehen eine Ausschüttungsquote von 40-60 % vor. Auch zählt die Comdirect zu den Unternehmen, die durch die Corona-Krise keine Umsatzeinbußen haben, ganz im Gegenteil: Durch vermehrte (Ver-)Käufe von Wertpapieren werden sogar höhere Umsätze erzielt. Zumindest eine Ausschüttung eines Teils des Gewinns wäre aus Sicht der Aktionäre wünschenswert. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Ablehnung Begründung: Aufgrund der vorgeschlagenen Enteignung der Minderheitsaktionäre im TOP 6 kann dem Vorstand aus grundsätzlichen Erwägungen heraus keine Entlastung erteilt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass der Vorstand keine Verschiebung des Squeeze-out vorgesehen hat trotz der derzeitigen Sondersituation durch die Corona-Pandemie. Es wird dem nicht Rechnung getragen, dass die Hauptversammlung nicht wie geplant als Präsenzveranstaltung stattfinden kann und rein virtuell stattfindet. Dadurch haben die Aktionäre keine Möglichkeit, während der Hauptversammlung Rückfragen zu stellen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Ablehnung Begründung: Aufgrund der vorgeschlagenen Enteignung der Minderheitsaktionäre im TOP 6 kann dem Aufsichtsrat aus grundsätzlichen Erwägungen heraus keine Entlastung erteilt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass der Aufsichtsrat keine Verschiebung des Squeeze-out vorgesehen hat trotz der derzeitigen Sondersituation durch die Corona-Pandemie. Es wird dem nicht Rechnung getragen, dass die Hauptversammlung nicht wie geplant als Präsenzveranstaltung stattfinden kann und rein virtuell stattfindet. Dadurch haben die Aktionäre keine Möglichkeit, während der Hauptversammlung Rückfragen zu stellen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht zum Abschlussprüfer zu wählen. TOP 6 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der comdirect bank Aktiengesellschaft mit Sitz in Quickborn auf die COMMERZBANK Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) Ablehnung Begründung: Bei einem Squeeze-out handelt es sich um einen der schwersten Eingriffe in die Rechtsstellung eines Aktionärs und führt zu einer zwangsweisen Übertragung seiner Aktien an den Hauptaktionär. Die angebotene Abfindung entspricht nicht dem wahren Wert der Beteiligung, da der Hauptaktionär bestrebt ist, einen möglichst geringen Preis zu zahlen. Daher lehnt die SdK einen Squeeze-out aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Erschwerend, aber nicht entscheidend kommt hinzu, dass diese Strukturmaßnahme aufgrund der aktuellen Situation in einer virtuellen Hauptversammlung getroffen werden soll. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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