Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch (im Folgenden „HGB“) sowie des Berichts des Aufsichtsrats der USU Software AG jeweils für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der USU Software AG für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Gesellschaft bleibt ihrer Dividendenpolitik treu, die Dividende wurde im Vorjahr darüber hinaus erwirtschaftet. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Umsatz, Ergebnis und Cashflow konnten gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert werden. Es besteht kein Anlass, die Entlastung zu versagen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Ausweislich des AR-Berichts scheint der Aufsichtsrat seinen Pflichten zur Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands nachgekommen zu sein. TOP 5 Neufassung des § 23 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft a) Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es handelt sich um eine gesetzliche Anpassung der Satzung im Zusammenhang mit dem ARUG II, die unbedenklich ist. b) Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es handelt sich um eine gesetzliche Anpassung der Satzung im Zusammenhang mit dem ARUG II, die unbedenklich ist. TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz, im Folgenden „AktG“) auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, soweit sie noch nicht ausgenutzt wurde. a) Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die SdK zieht die Ausschüttung einer Bonusdividende dem Rückkauf von eigenen Aktien vor. b) Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Wie TOP 6a Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 6 der Tagesordnung gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG TOP 7 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Anteil der sonstigen Leistungen im Verhältnis zu den Abschlussprüfungskosten ist marginal, somit kann dem Beschlussvorschlag der Verwaltung die Zustimmung dieerteilt werden.Die Abschlussprüfungsgesellschaft prüft die Gesellschaft erstmalig seit dem Geschäftsjahr 2018. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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