Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Verwaltungsrats über das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: In der Regel befürwortet die SdK eine Ausschüttungsquote, die sich zwischen 40 und 60 Prozent des Konzernjahresüberschusses bewegt. Bei einer Ausschüttung von 0,85 je Aktie würde man sich weit oberhalb dieser Grenze befinden. Dem Antrag der Verwaltung wird dennoch zugestimmt, da sowohl die solide Eigenkapitalquote von 46,1 Prozent als auch die gute Liquiditätslage eine solche Ausschüttung ermöglichen. Dies gilt weiterhin, trotz der Corona-Krise, da die Zahlen von Q1 sehr positiv ausfallen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Das Geschäftsjahr 2019 war für Mensch und Maschine ein Rekordjahr in jeglicher Hinsicht. Alle relevanten Performanceindikatoren haben sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert. Dieser Trend setzt sich in Q1 2020 fort, trotz Corona-Krise. Somit gibt es keinen ersichtlichen Grund, dem Verwaltungsrat die Entlastung zu verweigern. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die SdK wäre bereit das Verhältnis von Beratungs- und Prüfungsleistungen noch zu akzeptieren, da dieser sich bei der geforderten Maximalgrenze von 25 Prozent bewegt. Allerdings kommt hinzu, dass die RSM GmbH Mensch und Maschine seit mehr als zehn Jahren prüft, was ebenfalls als kritisch angesehen wird. Somit wird der Anrag der Verwaltung abgelehnt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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