Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der technotrans SE zum 31. Dezember 2019, des nach IFRS (International Financial Reporting Standards) aufgestellten gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die technotrans SE und den Konzern und der darin enthaltenen zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

ehemaliger Vorschlag: TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einem Ergebnis von 0,88€ pro Aktie entspricht der Dividendenvorschlag von 0,44€ der Forderung der SdK nach Ausschüttung von 40-60% des Konzernjahresüberschusses.

 

 

Neuer Vorschlag der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns) zur diesjährigen ordentlichen virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Mai 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Es gibt aktuell weder ein Gesetzgebungsverfahren noch sonstige belastbare, schriftlich vorliegende Absichtserklärungen oder Anweisungen von Bundesbehörden, welche hinsichtlich Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit bei gleichzeitigen Dividendenausschüttungen Restriktionen für die betroffenen Unternehmen vorsehen. Aussagen nur einzelner Politiker zu dieser Thematik sind nicht maßgeblich, zudem Aktiengesellschaften aus Schlüsselindustrien mit ähnlichen Voraussetzungen sehr wohl auch dieses Jahr Dividende zahlen werden. Die SdK betrachtet die Dividende als Einkommen der Eigentümer, gleichrangig zu betrachten zu den Gehältern der Mitarbeiter und den Vergütungen der Vorstände. Da es auch bei der Einführung des neuen ERP-Systems bei der Tochter GwK zu erheblich gewinnmindernden Unregelmäßigkeiten kam und überdies Strafzahlungen an die BAFIN wg. Verletzung der Berichtspflichten fällig wurden, sieht die SdK nun eine Situation erreicht Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Geschäftsentwicklung wurde 2019 durch eine nachlassende Investitionsbereitschaft in relevanten Märkten negativ beeinflusst. Das Konzernergebnis wurde zudem durch Schwierigkeiten bei der Einführung eines neuen ERP-Systems bei der Tochter gwk belastet. Das Unternehmen ist aber weiterhin vom Management finanziell solide aufgestellt, mit guter Eigenkapitalquote (51,4%) und zuletzt gesteigerten Free Cashflow (Vorjahr war negativ). Damit sind die Voraussetzungen für die Umsetzung der geplanten Ziele und Strategien gegeben.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des ausführlichen AR-Berichtes traf sich der Aufsichtsrat zu vier turnusmäßigen Sitzungen, zwei außerordentlichen Sitzungen sowie Telefonkonferenzen. Zusätzlich tagten die AR-Ausschüsse zu den sachrelevanten Themen. Der AR prüfte und billigte den Jahres- und Konzernabschluss. Die Verpflichtungen nach §171 AktG wurden erfüllt. Die Dividendenkontinuität wurde fortgeführt.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: PwC prüft seit dem Geschäftsjahr 2019. Das Honorar für die Abschlussprüfung betrug in der Berichtspeiode 248TEUR und für Steuerberatung 34TEUR. Die SdK fordert die Trennung von Prüfung und Beratung um eine neutrale Prüfung frei von kommerziellen Interessen zu gewährleisten. In diesem Fall kann der relativ kleine Anteil an Beratungsleistung (unter 20%) noch akzeptiert werden.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Gesellschaft in § 17

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzung wird hinsichtlich der Vergütung des Aufsichtsrates an die Vorgaben von ARUGII und des DCGK angepasst. Die Festvergütung von 30TEUR, zuzüglich Vergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen, mit Zuschlägen für Vorsitzende, sowie Sitzungsgelder, sind dem Format der Technotrans SE angemessen und entsprechen den üblichen Vergütungen. Die SdK begrüßt besonders die Streichung von variablen Bezügen, eine alte Forderung der SdK, da der AR als Aufsichtsgremium der Aktionäre kein Bestandteil des operativen Managements mit Bezug von Incentives sein sollte.

 

 

TOP 7 Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag des Nominierungsausschusses wird ausführlich begründet und das CV von Frau Bauer ausreichend dokumentiert. Ausweislich der detaillierten Angaben kann von einer Eignung der Kandidatin ausgegangen werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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