Vorbemerkung Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs für die SNP Schneider-Neureither & Partner SE jeweils für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Verwaltungsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die SdK plädiert für die Ausschüttung von 40-60% des Bilanzgewinns. Die Strategie des Managements, die Aktionäre nur über die Steigerung des Börsenkurses am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen ist nach dem Absturz des Kurses von ca. 75€ auf 40€ nicht aufgegangen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die avisierten Unternehmensziele wurden 2019 erreicht. Auftragseingang und Konzernumsatz konnten wieder gesteigert werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Ausweislich des Berichtes des Verwaltungsrates traf man sich bei voller Präsenz der Mitglieder zu fünf Präsenzsitzungen und einigen Telefonkonferenzen. Der Jahresabschluss wurde geprüft und gebilligt. Die Verpflichtungen nach §171 AktG wurden erfüllt. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresberichts Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Rödl & Partner prüft seit 2017. Prüfungsfremde Beratungsleistungen wurden nicht erbracht. Den Richtlinien der SdK für die Bestellung des Abschlussprüfers wird entsprochen. TOP 6 Beschlussfassung über Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Schaffung eines bedingten Kapitals und Änderung der Satzung Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die Beschlussvorlage sieht eine mögliche Erhöhung des bedingten Kapitals um bis zu 50% des Grundkapitals vor. Hinzu kommt noch ein bestehendes genehmigtes Kapital in Höhe von ca. 3,3 Mio. €. Die SdK stimmt bei Vorratsbeschlüssen grundsätzlich nur einer Erhöhung der Kapitalia um bis zu 25% vom Grundkapital zu, um einer übermäßigen Verwässerung des Aktienbestandes vorzubeugen TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die Ermächtigung zum Aktienrückkauf soll wohl wie bisher in erster Linie der Bedienung von Stockoption-Programmen dienen. Die Konditionen dafür in der Beschlussvorlage sind allerdings so weit gefasst, daß weitgehende Möglichkeiten des Erwerbs und der Veräußerung möglich gemacht werden, einschließlich der Möglichkeit zum Eigenhandel. Im Kontext zu den überdies bestehenden und beantragten Kapitalia (TOP6) lehnt die SdK diesen Antrag als zu weit gehend ab. TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SNP Schneider-Neureither & Partner SE und der ERST European Retail Systems Technology GmbH Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die ERST GmbH befindet sich zu 100% im Besitz der SNP SE. Aus Gründen der Konzernsteuerung bietet sich ein Beherrschungsvertrag an. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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