Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der secunet Security Networks AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die secunet Security Networks AG und den Konzern sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuches und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Bilanzgewinn soll vollständig an die Aktionäre ausgeschüttet werden, was aufgrund der guten Liquidität problemlos möglich ist. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Unter der Führung des Vorstandes konnten die Kennzahlen deutlich positiv gesteigert werden: Umsatz +39%, EBIT +23%, Konzernergebnis +25%, Eigenkapital +12% und Cashflow+405%. Zudem profitierten die Aktionäre von einem stark gestiegenen Kurs der Aktie. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Ausweislich des Aufsichtsratsberichtes tagte der Aufsichtsrat 4x bei vollzähliger Präsenz seiner Mitglieder. Die Jahresabschlüsse wurden geprüft und gebilligt. Der Aufsichtsrat hat die Verpflichtungen nach §171 AktG erfüllt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die SdK schließt sich der in der Beschlussvorlage dargestellten Begründung für die Mandatierung der PwC GmbH an. TOP 6 Änderung der Satzungsregelung betreffend die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung (§ 19 Absatz 2 der Satzung)
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es handelt sich um eine Satzungsanpassung an die Regelungen des ARUGII. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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