TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SGL Carbon SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, der Lageberichte der SGL Carbon SE sowie des Konzerns jeweils für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Vorstandschef Köhler hatte erst die Prognosen kassiert, dann sein Vorstandsmandat mit Auslaufen des Vertrages niedergelegt und ist ohne Abfindung aus dem Unternehmen ausgeschieden, obwohl erst kurz vorher der Vertrag verlängert worden war. Dies werten wir als Zeichen einer guten Aktionärskultur, stand Herr Köhler doch für eine Neuausrichtung der SGL und eine Rückkehr in die Profitabilität. Genau dies war nach Planungsfehlern in dem von ihm verantworteten Bereich CFM nicht mehr machbar. Der Finanzchef Michael Majerus leitet seither das Unternehmen alleine. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Das Geschäftsjahr 2019 war turbulent und der Aufsichtsrat hatte jede Menge Arbeit. Es gab 2 Gewinnwarnungen und den überraschenden Rücktritt des CEO. Der Aufsichtsrat hat die ihm auferlegten Aufgaben in 6 Sitzungen effizient und pflichtgemäß wahrgenommen. So wurde ein neuer Vorstandsvorsitzender gesucht, bis dahin der CFO kommissarisch auch CEO sowie ein zweites Vorstandsmitglied berufen. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für etwaige prüferische Durchsichten unterjähriger Finanzinformationen Zustimmung Begründung: Die Prüfungsgesellschaft hat sich intensiv mit dem Unternehmen auseinandergesetzt. Insbesondere die Bewertung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen der Einheit CFCM waren Prüfungsschwerpunkt. Gegen die KMPG als erneuten Wirtschaftsprüfer bestehen keine Bedenken. Das Beraterhonorar betrug weniger als 10 % des Honorars für Prüfungen, so dass eine Unabhängigkeit gegeben ist. T'OP 5 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern TOP 5.1. Frau Susanne Klatten, München, selbstständige Unternehmerin, Zustimmung Begründung: Da die HV dieses Jahr als virtuelle HV stattfinden wird, können sich die Aktionäre vor Ort kein Bild von den Kandidaten machen. Da der Aufsichtsrat aber das einzige vom Aktionär direkt gewählte Organ ist, sollte sich der Aktionär nach Meinung der SdK einen persönlichen Eindruck verschaffen können. Als Lösung böte sich an, die Kandidaten nur bis zum Ablauf der nächsten HV zu wählen und eine längere Bestellungsperiode erst wieder zu wählen, wenn eine reguläre HV, die die Möglichkeit des unmittelbaren Austausches ermöglicht, stattfindet. Bei den 3 hier zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern handelt es sich jedoch um bereits aktive Aufsichtsratsmitglieder, deren Amtszeit zu Ende geht und die deshalb wieder bestellt werden sollen. Deshalb setzen wir die Kandidaten bei den Mitgliedern als bekannt voraus und verzichten darauf, diese nur befristet zu wählen. Frau Klatten hat als bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrates entscheidend zum Konzernumbau beigetragen. Wir begrüßen ihre erneute Kandidatur. TOP 5.2. Herrn Georg Denoke, München, Geschäftsführer und CEO der ATON GmbH, München, und Zustimmung Begründung: Herr Danoke ist bisher stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender. TOP 5.3. Herrn Edwin Eichler, Weggis, Schweiz, selbstständiger Berater, Zustimmung Begründung: Als derzeitiges Mitglied des Aufsichtsrates erfüllt Herr Eichler seine Aufgaben pflichtbewusst. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt das vorgestellte Vorstandsvergütungssystem ab, da dieses mit Blick auf die variable Vorstandsvergütung intransparent erscheint. Nicht ersichtlich ist, weshalb bis zu 200 % Zielerreichung bei der variablen Vergütung möglich ist. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: Es handelt sich um kein neues Vergütungssystem, sondern das bestehende System soll bestätigt werden. Wir halten das Vergütungssystem für Sachgerecht. TOP 8 Änderung von § 15 Abs. 2 der Satzung Zustimmung Begründung: Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Anpassung des ARUG II. Eine notwendige Formalität. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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