Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02.10.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die SURTECO GROUP SE und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB mit dem Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2019, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem TOP wird zugestimmt, da es in Zeiten der Coronavirus Pandemie sinnvoll erscheint, den Bilanzgewinn nicht auszuschütten, da nicht ersichtlich ist, wie stark eine Rezession das Unternehmen und die gesamte Wirtschaft treffen könnte.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt und die Gesellschaft ist für die Zukunft entsprechend aufgestellt. Es gibt daher keinen ersichtlichen Grund, den Vorstand nicht zu entlasten.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt sieben Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a)    Wahl von Herrn Jochen Müller zum Mitglied des Aufsichtsrates

 

Zustimmung

 

Begründung: Der vorgeschlagene Kandidat scheint über genügend Erfahrung zu verfügen, und die Aufgaben eines Aufsichtsrats zeitlich erfüllen zu können. Die SdK fordert grundsätzlich, dass Berufsaufsichtsräte nicht mehr als fünf Mandate und operativ tätige Personen nicht mehr als drei Mandate innehaben, das ist bei Herrn Müller der Fall.

 

b)    Wahl des bisher gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds Herrn Tim Fiedler zum Mitglied des Aufsichtsrates

 

Ablehnung

 

Begründung: Herr Fiedler scheint über genügend Erfahrung zu verfügen, um die Rolle als Aufsichtsratsmitglied entsprechend erfüllen zu können. Allerdings hat der potentielle Kandidat bereits mehrere Beratungsmandate bei anderen Gesellschaften inne. Die SdK fordert grundsätzlich, dass Berufsaufsichtsräte nicht mehr als fünf Mandate und operativ tätige Personen nicht mehr als drei Mandate innehaben. Daher kann diesem TOP nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 6 Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden, da es sinnvoll ist, die Satzung gemäß ARUG II anzupassen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Wahl der PricewaterhouseCoopers GmbH zum Abschlussprüfer kann nicht zugestimmt werden, da neben Abschlussprüfungsleistungen noch T€ 249 Steuerberatungsleistungen abgerechnet wurden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.