Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 mit dem gemeinsamen Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Angesichts der wohl auch für den Salzgitter-Konzern zunehmenden coronabedingten Risiken scheint eine Aussetzung der Dividende entgegen der implementierten Dividendenstrategie sinnvoll. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Konzern hat im Berichtsjahr nach den sehr guten Vorjahren ein von Einmaleffekten (Restrukturierungsaufwand, Asset Impairment, Bußgeld) geprägtes, desaströses Ergebnis erwirtschaftet. Nichtsdestotrotz hat der Vorstand in einem herausfordernderen Umfeld (Überkapazitäten, Handelskonflikte, Konjunkturabschwung resp. Rezession, Dumping, Klima- und Energiepolitik, steigende Rohstoffkosten, aktuell dann noch die Corona-Krise) richtig reagiert und den Konzern wetterfest aufgestellt. Neben den aufgesetzten Effizienz- und Wachstumsprogrammen (nun FitStructure 2.0), der weiter hohen Investitionstätigkeit, der aus Sicht der SdK erfolgreichen Diversifizierung durch Stärkung/Ausbau der stahlfernen Aktivitäten (Geschäftsbereich Technologie, Anteilsaufstockung Aurubis) sind hier noch die Bevorratung von CO²-Zertifikaten sowie das SALCOS-Projekt zu nennen. Der Konzern verfügt nach wie vor über eine solide Bilanz sowie einen deutlich positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. Negativ überrascht hat die SdK allerdings das o.g. Kartellordnungswidrigkeitsverfahren mit einem Bußgeld von nicht erwarteten 211 Mio. €. Der für die Aktionäre wichtige TSR (Total Shareholder Return) hat sich im Berichtsjahr desaströs entwickelt, was angesichts der o.g. operativen Entwicklungen sowie des erstmaligen Dividendenausfalls seit dem Börsengang nicht verwundert. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Aufsichtsrat hat aus Sicht der SdK ausweislich seines Berichts in u.a. vier Plenums- und diversen Ausschusssitzungen seine Kontrollaufgaben erneut verantwortlich wahrgenommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die SdK begrüßt den von ihr lange geforderten Wechsel der Abschlussprüfungsgesellschaft. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die SdK folgt bei der Vorstandsvergütung dem Leitbild des Vorstands als Unternehmer, was nach Auffassung der SdK mit Blick auf die Zielvergütung ein Überwiegen der variablen Vergütungsbestandteile (70% der Gesamtvergütung) bedeutet, die zudem fast ausschließlich auf Basis einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage ermittelt werden sollen. Ferner den Verzicht auf Beteiligung des Unternehmens an der Organisation der Altersvorsorge des Vorstandes, die der Vorstand nach diesem Leitbild analog zum selbständigen Unternehmer eigenverantwortlich organisieren soll. Die im Salzgitter-Konzern derzeit gültigen Vorstandsverträge sehen außerdem so genannte Change-of-Control-Klauseln vor, die die SdK nicht für sachgerecht hält und daher generell ablehnt. TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Bestätigungsbeschluss für die praktizierte und 2013 mit Unterstützung der SdK beschlossene Aufsichtsratsvergütung ist nach Auffassung der SdK reine Formsache. TOP 8 Ermächtigung zum Erwerb, zur Veräußerung und zur Einziehung eigener Aktien mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll eine auslaufende Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien im Umfang von 10% des aktuellen Grundkapitals erneuert werden. Die Salzgitter AG hält derzeit bereits 10% eigene Aktien im Portfolio, so dass die AG den bis 2025 laufenden Beschluss momentan für die Verwendung bereits zurückgekaufter Aktien benötigt. Nichtsdestotrotz stimmt die SdK gegen den Beschlussvorschlag. Denn dieser sieht einerseits den Derivateeinsatz beim Aktienerwerb vor, was dem verbotenen Handel in eigenen Aktien Vorschub leisten könnte. Und andererseits und viel wichtiger, sieht die SdK Aktienrückkäufe grundsätzlich nur als rein additives Instrument bei ausreichender Dividendenauskehrung an die Aktionäre. Dividendenausfall und Aktienrückkauf sind daher nach Meinung der SdK nicht kompatibel. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|