Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.06.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der NORMA Group SE sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Im Großen und Ganzen ist Norma solide finanziert. EK Quote 2019 knapp 42%. Die Nettoverschuldung ist allerdings, vor allem auch auf Grund von Zukäufen, stetig angestiegen und betrug Ende 2019 € 420 Mio. Der Leverage betrug im März 2,5x. die Kürzung der Dividende von € 1,00 auf € 0,04 ist aus Vorsichtsgründen sinnvoll, auch wenn eine höhere Auszahlung möglich gewesen wäre. Zu bedenken ist dabei auch, dass ca. 50% der gesamten Umsätze mit der Autoindustrie erzielt werden.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der NORMA Group SE für das Geschäftsjahr2019

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: In schwierigen Zeiten, Handelskonflikte, Autoindustrie und Pandemie, hat das Unternehmen nach wie vor eine recht hohe EBITDA Marge von knapp 16% erzielt. Im ersten Quartal 2020 lag die Marge immer noch bei ca. 10%.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der NORMA Group SE für dasGeschäftsjahr 2019

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert, die Finanzierunssituation ist nach wie vor solide. Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.

 

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfersfür das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die Höhe der Prüfkosten in Höhe von 675.000 € ist der Größe des Unternehmens angemessen und liegt deutlich unter den 816 Tsd des Vorjahres. Die nicht prüfungsbedingten sonstigen Kosten betragen weniger als 10 % der gesamten Prüfleistung. PWC prüft seit 2011. Damit sollte insgesamt die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet sein.

 

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Das vorgeschlagene Vergütungssystem orientiert sich sehr eng am Corporate Governance Kodex. Es enthält nachvollziehbare Höchstgrenzen, einen hohen Anteil an variablen, vor allem in Aktien zu bezahlenden Anteilen, die langfristig investiert sein müssen. Change of control Klauseln existieren nicht und Claw backs wurden eingebaut. Die Vergütung orientiert sich an dem erzielten Added Value, der sich am WACC orientiert. Langfristige Variable Bestandteile werden nur bezahlt, wenn ein positives Ergebnis über dem WACC erreicht wird.

 

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen oder Genussrechten, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2015,die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2020 und die entsprechende Satzungsänderung

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Das alte genehmigte Kapital ist bereits abgelaufen. Es wird eine Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals eingehalten. Grundsätzlich soll ein Bezugsrecht eingeräumt werden. Obwohl das Unternehmen keine Kapitalerhöhungen vorgenommen hat und das Management aktuell keinen Bedarf sieht, macht die Schaffung eines flexiblen Kapitalrahmens, gerade in Pandemiezeiten, Sinn.

 

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 und dieentsprechende Satzungsänderung

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Das alte genehmigte Kapital ist bereits abgelaufen. Es wird eine Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals eingehalten. Grundsätzlich soll ein Bezugsrecht eingeräumt werden. Obwohl das Unternehmen keine Kapitalerhöhungen vorgenommen hat und das Management aktuell keinen Bedarf sieht macht die Schaffung eines flexiblen Kapitalrahmens, gerade in Pandemiezeiten, Sinn.

 

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktieneinschließlich der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und Erwerbsrechten

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Der Erwerb eigener Aktien ist auf max 10% begrenzt und die Rückkaufbedingungen entsprechen den von der SdK akzeptierten Regeln. Allerdings, solange die Dividende auf ein Minimum reduziert ist, sollte kein Rückkauf erfolgen. Eine erneute Abstimmung auf der nächsten Hauptversammlung, unter anderen Umständen, ist zu empfehlen.

 

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbseigener Aktien

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Der Einsatz von Derivaten beim Erwerb eigener Aktien erhöht zwar die Flexibilität des Unternehmens, ist jedoch für den außenstehenden Aktionär eventuell weniger transparent als der direkte Kauf von Aktien. Zusätzlich können sich, z.B. bei Marktturbulenzen, Counterpart- oder Erfüllungsrisiken ergeben.

 

 

 

TOP 11 Beschlussfassung über die Anpassung der Frist für die Einberufung von Hauptversammlungen und entsprechende Satzungsänderung

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die SdK lehnt grundsätzlich eine kürzere Einberufungsfrist ab. In Ausnahmesituationen, wie z.B. aktuell, sollte dies jedoch möglich sein. Der Vorschlag erlaubt dies nur, wenn das Gesetz eine kürzere Frist zulässt.

 

 

 

TOP 12 Beschlussfassung über die Ermöglichung einer Online-Teilnahme an Hauptversammlungen und entsprechende Satzungsänderung

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Grundsätzlich befürwortet die SdK die vorgeschlagene Online Teilnahme, da es auch eine breitere Teilnahme der oftmals "kleinen" oder an der vor Ort stattfindenden Versammlung verhinderten Aktionäre ermöglicht.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.