Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.09.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts sowie des zusammengefassten gesonderten nicht-finanziellen Berichts des Volkswagen Konzerns und der Volkswagen AG zum 31. Dezember 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen Aktiengesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Dividendenvorschlag zum 30. September 2020 liegt auf Vorjahreshöhe mit € 4,80 je Stammaktie bzw. € 4,86 je Vorzugsaktie. Auch wenn dieser Vorschlag unterhalb der ursprünglichen Ausschüttung liegt, ist dies ein fairer Vorschlag zur Corona-Zeit. Wir empfehlen die Zustimmung.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2019 sind sehr gut. Die konsequente Umstellung auf Elektromobilität ist in Angriff genommen worden. Die Ausrichtung des Konzerns für die Zukunft erscheint gelungen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat scheint positiv. Der Aufsichtsrat ist seinen Verpflichtungen zur Beratung und Kontrolle des Vorstandes entsprechend dem Aufsichtsratsbericht nachgekommen.

 

 

TOP 5 Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag sieht den Staatsminister von Qatar vor. Es handelt sich hierbei um den Vertreter des Großaktionärs. Herr Dr. Hussain Ali Al Abdulla scheint für diese Aufgabe geeignet zu sein.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 21 Absatz 2 Satz 2 der Satzung (Anpassung an das Aktiengesetz in der Fassung des Aktionärsrechterichtlinie-Umsetzungsgesetzes II)

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem gesetzlichen Änderungsvorschlag ist zuzustimmen und somit die Satzung anzupassen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für Konzernzwischenabschlüsse und Zwischenlageberichte

 

Ablehnung

 

Begründung: Vorgeschlagen wird die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover. Diese Gesellschaft war auch für die Wirecard AG als Abschlussprüfer tätig, so dass die SdK diese Gesellschaft bis zur Klärung sämtlicher Umstände, die zur Insolvenz der Wirecard AG geführt haben, zum jetzigen Zeitpunkt als nicht geeignet hält.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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