VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des gebilligten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die KSB SE & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der KSB SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Auch wenn die Ausschüttungsquote deutlich unter der von den SdK-Richtlinien vorgesehenen Bandbreite von 40-60 % des Konzerngewinns liegt, wird unter den gegebenen Umständen zugestimmt. Laut einer Pressemeldung des Unternehmens vom 26. März 2020 wird die Geschäftsentwicklung im Jahr 2020 durch die Corona-Pandemie negativ beeinflusst werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin der KSB SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die Unternehmensentwicklung im vergangenen Geschäftsjahr ist positiv zu beurteilen. Mit der Vorgehensweise der verringerten Gewinnausschüttung aufgrund der aktuellen Corona-Krise wird entsprechend vorgesorgt. Sollte sich 2021 feststellen, dass die Geschäftsentwicklung deutlich besser war als erwartet, sollte entsprechend mehr Gewinn ausgeschüttet werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der KSB SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Es liegen keine Gründe nahe, die einer Entlastung entgegenstehen. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Gegen die Wahl des Wirtschaftsprüfers gibt es keine Bedenken. Bedenken über die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers liegen keine vor. TOP 6 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Zustimmung Begründung: Der Wiederwahl von Arturo Esquinca wird zugestimmt. Er verfügt über entsprechende Branchenkenntnisse und hat außer diesem keine weiteren Mandate, sodass keine Gefahr des Overboardings besteht. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien einschließlich der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und Erwerbsrechten Zustimmung Begründung: Die SdK lehnt den Rückkauf eigener Aktien grundsätzlich ab und setzt sich dafür für eine höhere Ausschüttungsquote ein. TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Vergleichsvereinbarung mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern der KSB Aktiengesellschaft und einem Aufsichtsratsmitglied Zustimmung Begründung: Grundsätzlich ist die Beendigung der seit Jahren andauernden Rechtsstreitigkeiten zu begrüßen. Durch den Vergleich erfolgt aber lediglich eine Zahlung von unter 20 % der Gesamtforderung. Auf der Hauptversammlung wird kritisch zu hinterfragen sein, weshalb die Vergleichsquote so niedrig ausfällt TOP 9 Beschlussfassung über die Befreiung von der Pflicht zur individualisierten Offenlegung der Vergütung der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans im Jahres- und Konzernabschluss Ablehnung Begründung: Eine Beschränkung der gesetzlichen Offenlegungspflichten wird abgelehnt, da diese im Widerspruch mit den Richtlinien der SdK stehen. Im Zuge der Transparenz soll den gesetzlichen Anforderungen entsprochen werden und die Vergütung individualisiert veröffentlicht werden. TOP 10 Beschlussfassung über die Zustimmung zu vier Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen Zustimmung Begründung: Den Verträgen wird zugestimmt, da diese insbesondere steuerrechtliche Vorteile bringen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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