Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG zum 31. Dezember 2019 und des Lageberichts für die Lechwerke AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gemessen am Jahresüberschuss entspricht die vorgeschlagene Ausschüttung einer Quote von 70,1 Prozent. Aufgrund des erzielten hohen operativen Cashflows und der soliden Bilanz, ist die Höhe der Ausschüttung gut zu stemmen und es bleibt immer noch genügend Geld für weitere Investitionen im Unternehmen. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Mit dem Motto "grün, dezentral und digital" entwickelt der Vorstand die Gesellschaft seit Jahren erfolgreich weiter. In der Heimatregion ist der Energieversorger mittlerweile Vorreiter in den Bereichen erneuerbare Energien und Elektromobilität. Zudem ist die Gesellschaft mit dem Betrieb von 36 Wasserkraftwerken führender Erzeuger umweltfreundlicher Energie aus Wasserkraft in Bayern. Besonders positiv ist mit Blick auf das Zahlenwerk auch der operative Cashflow hervorzuheben, der sich im vergangenen Geschäftsjahr verdoppelt hat. Der Markt honoriert diese gute Unternehmensentwicklung, indem der Aktienkurs seit Jahren stetig anstiegt, bei gleichzeitig sehr geringer Volatilität. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand im Rahmen von vier Aufsichtsratssitzungen augenscheinlich ordnungsgemäß beraten. Kritisch erachtet wird die Tatsache, dass es kein unabhängiges Aufsichtsratsmitglied gibt. Es wäre wünschenswert, wenn neben den innogy- und den Bezirk Bayern-Vertretern ein unabhängiger Kandidat im Aufsichtsrat vertreten ist. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen die Bestellung des Wirtschaftsprüfers bestehen keine Bedenken. Allerdings konnte dem Bericht nicht entnommen werden, wie lange der Wirtschaftsprüfer die Gesellschaft schon prüft; dies wird auf der HV geklärt. Sollte sich herausstellen, dass der Wirtschaftsprüfer schon länger als 10 Jahre prüft, wird der Beschlussvorschlag abgelehnt TOP 6 Neuwahl des Aufsichtsrats a) Bernd Böddeling, Nottuln, Bereichsvorstand Energy Networks Germany der innogy SE Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Der von der Verwaltung erneut zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Bernd Böddeling ist bereits Mitglied in vier gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vier weiteren vergleichbaren Kontrollgremien - darunter in vielen auch als Vorsitzender. Zudem ist er auch hauptberuflich als Bereichsvorstand bei innogy umfassend eingespannt. Mit der gegebenen Ämterhäufung ist es nicht ersichtlich, wie Herr Böddeling die notwendige Zeit für das pflichtgerechte Erfüllen eines weiteren Mandats bei der LEW aufbringen kann. b) Carl-Ernst Giesting, Leipzig, Bereichsvorstand Retail Germany der innogy SE Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der von der Verwaltung erneut zur Wahl vorgeschlagene Carl-Ernst Giesting ist neben seiner Tätigkeit als Bereichsvorstand "Retail" der innogy, Mitglied in vier weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Das Mandat bei LEW wäre somit das Fünfte. Dies bewegt sich gerade an von der SdK empfohlenen Mandats-Höchstgrenze. c) Dr. Uwe Kolks, Gröbenzell, Mitglied der Geschäftsführung der E.ON Energie Deutschland GmbH Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Wahl von Dr. Kolks sprechen. Dieser ist Mitglied der Geschäftsführung von E.ON. d) Martin Sailer, Neusäß, Landrat des Landkreises Augsburg und Bezirkstagspräsident des Bezirks Schwaben Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Es ist absolut inakzeptabel, dass ein gewählter Politiker des Landkreises Augsburg aufgrund seiner politischen Rolle in den Aufsichtsrat gewählt werden soll. Es ist nicht ersichtlich, welches fachliche Know-how ihn dafür qualifizieren sollte. Ferner sitzt er bereits in elf vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. e) Dr. Marie-Theres Thiell, Werne, Juristin Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Hinsichtlich persönlicher Eignung und mit Blick auf weitere Organmandate spricht nichts gegen eine Wahl von Dr. Thiell. Dennoch sitzt diese bereits in Kontrollgremien von innogy, weswegen ihre Unabhängigkeit eingeschränkt ist. f) Susanne Weitz, Bochum, Leiterin Group Finance der innogy SE Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Wahl von Susanne Weitz sprechen. Diese ist Leiterin Group Finance der innogy SE. TOP 7 Anpassung von § 15 der Satzung der Gesellschaft (Nachweis des Anteilsbesitzes) Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die SdK begrüßt eine schnelle Umsetzung von Inhalten des ARUG II. TOP 8 Zustimmung zum Vertrag über die Ausgliederung des Bereichs Netzanlagen der Lechwerke AG auf die LEW Verteilnetz GmbH Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es handelt sich bei der auszugliedernen Gesellschaft um eine hundertprozentige Tochter der LEW. Um eine bestmögliche Ausgangslage für die kommende Regulierungsperiode zu schaffen, sollen die Netzanlagen der Lechwerke AG auf die LEW Verteilnetz GmbH übertragen werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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