Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die KPS AG einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB zum 30. September 2019 sowie des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts für die KPS AG und den Konzern zum 30. September 2019 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB zum 30. September 2019 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der KPS AG Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagene Dividende entspricht einer Ausschüttungquote von rund 52 % und erfüllt damit die Forderungen der SdK vollumfänglich. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019 Zustimmung Begründung: Das Geschäftsjahr 2018/19 war insgesamt erfolgreich. Umsatz und Ergebnis konnten gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Insgesamt ist das Wachstum der Gesellschaft umsatzsseitig zwar zufriedenstellend, ergebnisseitig belasten jedoch die gegenüber den Vorjahren geringeren Margen. Hier muss konzernweit gegengesteuert werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 Zustimmung Begründung: Insgesamt ist die Gesellschaft gut positioniert. Die Margen müssen jedoch verbessert werden. Es gib keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2019/2020 Zustimmung Begründung: BakerTilly gehört zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und erscheint geeignet, die Abschlussprüfung der Gesellschaft vorzunehmen. Im Vorjahr wurden auch die zuvor gezahlten Honorare für sonstige Leistungen nicht mehr bezahlt. Daher kann dem Wahlvorschlag diesmal im Gegensatz zum Vorjahr zugestimmt werden. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals 2017 und über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2020 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsauschlusses sowie die Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Der vorgeschlagene Kapitalbeschluss reizt die gesetzlichen Grenzen vollumfänglich aus und überschreitet somit die von der SdK vorgegebenen Grenzen in Bezug auf eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ohne Bezugsrecht der Altaktionäre deutlich. Daher kann dem Beschlussvorschlag nicht zugestimmt werden. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsprogramm 2017) und des damit verbundenen bedingten Kapital 2017, eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen und ausgewählte Arbeitnehmer unterhalb der Vorstandsebene der Gesellschaft und unterhalb der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen, über die Schaffung eines bedingten Kapitals 2020 I in Höhe von bis zu EUR 2.000.000 zur Bedienung der Aktienoptionen und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt den Einsatz von Aktienoptionen zur variablen Vergütung von Vorständen und Führungskräften ab, da diese keinen eigenen finanziellen Einsatz fordern, und somit zwar Chancen, aber keine Risiken für die Mitarbeiter bieten. Die SdK fordert daher, wenn die variable Vergütungskomponente eine teilweise Auszahlung in Aktien beinhalten sollte, den Mitarbeitern (rabattierte) Aktien mit einer Veräußerungssperre zur variablen Vergütung zukommen zu lassen. TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien und der Herabsetzung des Grundkapitals Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft zahlt regelmäßig Dividenden und verfügt über eine solide Bilanz. Daher kann dem Rückkauf zugestimmt werden. TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2020 II und Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Da davon auszugehen ist, dass der vorherige Kapitalvorratsbeschluss trotz Ablehnung der SdK eine Mehrheit finden wird, kann auch diesem Beschluss nicht zugestimmt werden, da sonst die von der SdK akzeptierten Grenzwerte überschritten werden würden. TOP 10 Beschlussfassung über verschiedene Änderungen der Satzung Ablehnung Begründung: Der Änderungsvorschlag enthält mehrere kritische Punkte. Vor allem ist in keinster Weise nachvollziehbar, wieso Herr Michael Tsifidaris ein Entsenderecht für ein Mitglied in den Aufsichtsrat erhalten soll. Dies verletzt die Grundsätze des "One share, one vote" und ist in keinster Weise akzeptabel. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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