Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA AG zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PATRIZIA AG Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gemessen am Konzernjahresüberschuss entspricht die anvisierte Ausschüttung einer Quote von rund 46 Prozent. Dies liegt in der von der SdK empfohlenen Bandbreite zwischen 40% und 60%. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Vorstand konnte die führende Position der Gesellschaft als globaler Partner für pan-europäische Immobilien-Investments weiter ausbauen. Die Augsburger gehören zu den TOP 10 Investment-Managern für Immobilien in Europa. Auch schreiten die Integrationen der zahlreich übernommenen Unternehmen augenscheinlich weiter gut voran. Die ambitionierten Ziele drücken sich auch in der deutlichen Vergrößerung des Vorstandsteams aus. Sollte sich eines Tages Gründer und CEO Egger von der operativen Tätigkeit zurückziehen, so scheint die Übergabe dadurch nochmal reibungsloser vonstatten gehen zu können. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand im Zuge von fünf ordentlichen und zwei außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen offensichtlich gut begleitet. Positiv ist nach wie vor auch, dass Gründer, CEO und Mehrheitsgesellschafter Egger sich ausschließlich auf das operative Geschäft fokussiert und ein unabhängiger Aufsichtsrat besteht. Für etwas dünn wird jedoch nach wie vor die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder erachtet. Mit lediglich drei Mitgliedern ist das Gremium nach Ansicht der SdK für ein Milliardenunternehmen wie Patrizia zu dünn besetzt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Gegen die Bestellung von Deloitte als Abschlussprüfer bestehen aus fachlicher Sicht keine Bedenken. Allerdings prüft Deloitte die Gesellschaft schon länger als 10 Jahre. Um das Entstehen einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfungsgesellschaft und Unternehmen zu vermeiden, sollte nach Auffassung der SdK der Abschlussprüfer alle 10 Jahre gewechselt werden. Gegenseitiges „Gewöhnen“ führt auf Seiten des Prüfers im Zweifel zu einer verringerten Unabhängigkeit aufgrund zu großer Vertrautheit und damit mangelnder Distanz; und zu größeren Einflussmöglichkeiten des Unternehmens auf den Prüfer und damit auf den Ergebnisausweis. TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 1 der Satzung Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Wie unter TOP 4 bereits argumentiert, erachten wir die Ausweitung des Aufsichtsrats für den richtigen Schritt. Anstatt die Vergütung für die lediglich drei Aufsichtsratsmitglieder zu erhöhen, sollte das Kontrollgremium lieber durch eine höhere Anzahl von Mitgliedern entlastet, und damit gestärkt werden. In beispielsweise einem sechsköpfigen Gremium wäre die bestehende Aufsichtsratsvergütung im Marktvergleich angemessen. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 18 Abs. 3 Satz 1 der Satzung
Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die SdK begrüßt Satzungsänderungen für eine vereinfachte Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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