Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.06.2020



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Vorbemerkung
Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Software Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 nebst zusammengefasstem Lagebericht, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB (in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019.

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: In Anbetracht einer hohen Netto Cash Position von € 217 Mio., Liquiden Mitteln von € 514 Mio. und einer sehr komfortablen Eigenkapitalquote von 64% ist die vorgeschlagene Erhöhung der Dividende von € 0,71 auf € 0,76 und damit auf eine Ausschüttungsquote von 37,4% (VJ 30,1%) auch in Corona-Zeiten voll zu rechtfertigen. Zumal der aktuelle Geschäftsverlauf, trotz Corona-Krise, immer noch sehr ordentlich ist und sich daraus weiterhin hohe freie Cash-Flows ergeben.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Um auf das veränderte IT-Umfeld, wie z.B. Cloud Services und IoT zu reagieren hat das Unternehmen umfangreiche Maßnahmen eingeleitet. Ob z.B. das so genannte Helix Programm zu mehr Wachstum, nach mehrjähriger Stagnation, führen wird ist noch nicht gesichert. Aber zumindest erscheint es ein gangbarer Weg in einem sehr kompetitiven Umfeld zu sein, das von weit größeren IT-Firmen dominiert wird.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die strategische Neupositionierung durch einen Transformationsprozess wurde eingeleitet. Die finanzielle Situation ist nach wie vor sehr solide. Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: BDO prüft das Unternehmen seit über 20 Jahren. Bei so einer langen Prüftätigkeit ist die Unabhängigkeit der Prüfung grundsätzlich nicht mehr sichergestellt

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

1) Ralf Dieter, Stuttgart Vorstandsvorsitzender Dürr AG

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Die fachliche Qualifikation von Herrn Dieter steht außer Frage. Allerdings ist die Dürr AG, deren CEO Herr Dieter ist, ein wesentliches Mitglied der sogenannten ADAMOS Ko-operation, die in Zukunft eines der Wachstumspfeiler auch der Software AG sein soll. Die SdK sieht darin mögliche Interessenkonflikte, aber auch Geheimhaltungsprobleme, wenn die Software AG unterschiedliche Ziele in der ADAMOS GmbH als die Dürr AG verfolgen sollte. Weiterhin ist es fraglich, ob Herr Dieter, speziell auch in Corona-Zeiten, mit seinen Aufgaben bei Dürr, Homag und diversen anderen Mandaten des Dürr Konzerns genug Zeit für das Mandat bei der Software AG erübrigen kann.

 

2) Ursula Soritsch-Renier, Wien, Österreich Group CIO & Digital Leader Nokia Corporation

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die fachliche Eignung als CIO von Nokia ist gegeben. Frau Soritsch-Renier hat keine weiteren Mandate, so dass Ämterhäufung keine Rolle spielt

 

3) Karl-Heinz Streibich, Frankfurt a.M. Präsident acatech, Deutsche Akademie der Technikwissenschaften

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Als ehemaliger CEO der Software AG steht die fachliche Eignung außer Frage. Allerdings war Herr Streibich vor 2 Jahren noch CEO der Software AG. Die SdK fordert generell eine cooling-off Periode von 3 Jahren.

 

4) Markus Ziener, Seeheim-Jugenheim Geschäftsführender Vorstand, Vermögen und Finanzen, Software AG Stiftung

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Herr Ziener, als Vertreter des Großaktionärs (Software AG Stiftung), war bereits im aktuellen Aufsichtsrat vertreten. Als Diplom Volkswirt, der in verschiedenen Führungspositionen in der Industrie tätig war, scheint die fachliche Eignung gegeben, zumal die bisherige Arbeit im Aufsichtsrat aus unseren Sicht nicht zu beanstanden war.

 

Hinweis:
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.