VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der SAP SE, einschließlich des darin enthaltenen Vergütungsberichts und der darin enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die Dividende soll um 8 Cent (+5%) auf 1,58 EUR angehoben werden. Das entspricht einer Ausschüttungsquote von 56% (44% im Vorjahr). Damit partizipiert der Aktionär am Erfolg der SAP in 2019. SAP erscheint finanziell stark genug, dass die Ausschüttung trotz der Corona-Kriese angemessen erscheint. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen erfolgreich geführt. Kritisiert wird allerdings, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung in 2020 nur auf das absolute Mindestmaß an Aktionärsbeteiligung beschränkt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats hat er den Vorstand umfassend beaufsichtigt und beraten. Es ist allerdings zu kritisieren, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung in 2020 nur auf das absolute Mindestmaß an Aktionärsbeteiligung beschränkt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederwahl von KPMG. Es ist zu begrüßen, dass eine Ausschreibung über die WP-Dienstleistung in den kommenden Jahren gestartet wurde. Die SdK fordert jedoch einen baldigen Wechsel des Abschlussprüfers, da KPMG bereits seit 2002 SAP prüft. TOP 6 Beschlussfassungen über die Schaffung neuer Genehmigter Kapitalien I und II sowie entsprechende Änderung von § 4 Abs. 5 und 6 der Satzung Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagenen Verlängerungen der Genehmigten Kapitalien I und II erlauben es der SAP in Summe höchstens 10% des Grundkapitals ohne Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen. TOP 7 Beschlussfassungen über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Das vorgeschlagene Vergütungssystem entspricht in vielen Punkten den Anforderungen der SdK. Es ist bei allen Elementen transparent und berechenbar. Insgesamt ist es aber über-komplex (es bedarf 20 Seiten im Geschäftsbericht um es darzustellen) und letztendlich im Niveau zu hoch. Der SdK lehnt es ab, weil die Aufwendungen für Altersversorgung mehr als 5% des Festgehalts ausmachen. Anzumerken ist auch, dass die Entscheidung über das Vergütungssystem nicht in eine virtuelle Hauptversammlung gelegt werden sollte, wo eine Diskussion und wichtige Nachfragen nicht möglich sind. TOP 8 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat bleibt unverändert. Es erfüllt die Anforderungen der SdK. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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